Es war eine „zähe“ Angelegenheit am Landesgericht Ried rund um die Anklage gegen zwei Innviertler Polizisten, denen vorgeworfen wurde, nach einem Unfall falsch ausgesagt zu haben. Ein Gutachten gab nun den Ausschlag und die beiden Beamten wurden freigesprochen.
Nach einer Nachfahrt hatte es gekracht. Die Beamten hatten behauptet, dass der Lenker, der psychisch krank ist, ihnen nach der Anhaltung absichtlich gegen den Streifenwagen gefahren war und dabei eine Beinverletzung bei einem Polizisten verursacht hatte.
Anklage nach Gutachter-Aussage
Allerdings hatte ein Kfz-Gutachter beim Prozess gegen den Autofahrer ausgesagt, dass bei den Aussagen der Beamten etwas nicht stimmen könne und der Anprall die Verletzung nicht verursacht haben könne. Der Antrag auf Unterbringung des „Flüchtigen“ in einer Anstalt wurde zurückgewiesen, dafür Anklage wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen die Polizisten erhoben. Sie mussten bis zu fünf Jahre Haft fürchten.
Am Dienstag kam nach einer Vertagung ein weiterer Gutachter zu Wort, dessen Attest den Ausschlag gab. Denn er stellte fest, dass der Hergang des Vorfalls zumindest so passiert sein könnte, wie die Beamten ihn geschildert haben. Daher gab´s einen rechtskräftigen Freispruch.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.