Nicht alles einsehbar

Pilnacek-Bericht ist zum Teil geschwärzt

Politik
23.07.2024 09:21
Porträt von krone.at
Von krone.at

Das Justizministerium hat Dienstagfrüh den Bericht zur Causa Christian Pilnacek veröffentlicht (siehe Video oben). Die ungefähr 230 Seiten sind zum Teil geschwärzt, argumentiert wird mit dem Persönlichkeitsschutz des verstorbenen Ex-Sektionschefs.

Bei den Schwärzungen geht es etwa um den Tod des ehemaligen Sektionschefs, um Interventionen ehemaliger Ministerinnen und Minister sowie die Verfahrensdauer. Auch Aktenbestände zu konkreten Fällen wurden unkenntlich gemacht. Die Rede ist von „signifikanten Anhaltspunkten, dass den vorgegebenen Regeln im Zuge von Ermittlungsverfahren gegen hochrangige Justizangehörige nicht entsprochen wurde.“ Ein Beispiel ist der Telekom-Fall, der zeige, dass das Verfahren „möglichst geräuschlos eingestellt“ worden sei. Die meisten Schwärzungen nahm die Kommission selbst vor, weitere kamen durch das Justizministerium hinzu.

Christian Pilnacek
Christian Pilnacek(Bild: Krone KREATIV/APA/Georg Hochmuth Bericht: Screenshot Justizministerium)

Es handelt sich um den Bericht jener Untersuchungskommission, die sich mit etwaiger politischer Einflussnahme in der Amtszeit des verstorbenen Ex-Sektionschefs Christian Pilnacek befasst hatte. Eingerichtet hatte sie Justizministerin Alma Zadić. Aus dem Papier war bereits vergangene Woche zitiert worden. 

Aufnahme aus Wirtshaus
Anlass war eine Aufnahme, auf der Pilnacek zu Bekannten im Wirtshaus gesagt hatte, dass die ÖVP erfolglos verlangt habe, Ermittlungen einzustellen und Hausdurchsuchungen abzudrehen. Die Kommission hat laut Vorsitzendem Martin Kreutner tatsächlich Belege für eine „Zwei-Klassen-Justiz“ gefunden, der Bericht beleuchtet die Jahre 2010 bis 2023.

Sein Team ging unter anderem den Fragen nach, ob nicht berechtigte Personen versucht haben, Informationen zu bekommen oder weiterzugeben und ob Auffälligkeiten im Verfahrensablauf eine versuchte oder tatsächliche Einflussnahme auf die Justiz nahelegen. Dazu wurden Akten wie Straf- und Dienstaufsichtsakten analysiert, Interviews geführt und Vergleiche mit internationalen Modellen und Standards gezogen. Zudem wurde eine eigene Meldestelle eingerichtet.

Online einsehbar
Der vollständige Text der Untersuchungskommission wurde nicht sofort vorgelegt, was für Kritik der Opposition gesorgt hat. Inzwischen wurde das Dokument auf der Webseite des Justizministeriums online gestellt. Inhalte sind etwa die Organisation der staatsanwaltschaftlichen Behörden, Führungsdefizite und systemische Mängel bei der Stellenbesetzung. An vielen Stellen gibt die Kommission Empfehlungen ab.

Darunter sind beispielsweise eine Stärkung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSta) sowie das Einrichten einer Generalstaatsanwaltschaft. Auch gerichtliche Kontrollen sollen gestärkt, das Berichtswesen hingegen reduziert werden. Sobald die Endabrechnung vorliegt, sollen die Kosten bekannt gegeben werden.

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