Nach Tod von Patientin

Landeskliniken „wollen objektive Aufklärung“

Salzburg
17.07.2024 18:30

Haben „schwere Behandlungsfehler“ den Tod einer Lungauerin im Rahmen einer Darmspiegelung ausgelöst? Die Salzburger Landeskliniken kontern mit einer eigenen Expertise, die Staatsanwaltschaft will ein weiteres Mal prüfen.

Nach dem „Krone“-Bericht über neue Entwicklungen im tragischen Fall jener Lungauerin (66), die Anfang 2023 nach einer Darmspiegelung im Tamsweger Landesspital starb, reagieren nun die Salzburger Landeskliniken mit einem Schreiben: „Zuallererst möchten wir feststellen, dass uns der tragische Verlauf und Tod unserer Patientin sehr leidtut. Unser Mitgefühl gilt den Hinterblieben“, heißt es in den ersten Zeilen, gezeichnet von der Abteilungsleiterin des Risiko- und Ethik-Managements.

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Auch wir sind an einer objektiven Klärung des Falles interessiert und werden diese auch vollumfänglich unterstützen.

Stellungnahme der SALK

Die Priorität liege an einer „objektiven Aufklärung im Sinne einer offenen Fehlerkultur“, um die Sicherheit für Patienten und Mitarbeiter zu verbessern. „Aus diesem Grund haben wir eine interne Aufarbeitung nach internationalen Standards gestartet.“

Unterschiedliche Meinungen von Experten

Fest steht nur: Die medizinischen Experten sind sich in dem Todesfall nicht einig. Warum? Im Frühjahr 2023 hat der erste von der Justiz beauftragte Gutachter die Behandlung als „fachgerecht“ abgetan. Deshalb wurden die strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt. Als die Familie mit Opfer-Anwalt Stefan Rieder die SALK klagte, holte das Zivilgericht ein weiteres Gutachten ein – mit einem völlig konträren Ergebnis. Plötzlich war von „schweren Behandlungsfehlern“ die Rede. Und das dritte Gutachten haben die Kliniken selbst in Auftrag gegeben. „Dieses bestätigte eine sach- und fachgerechte Behandlung“, teilen sie mit.

Aufgrund der nun aufgetauchten Widersprüche wird die Staatsanwaltschaft wieder selbst aktiv: „Wir werden die Sache prüfen“, erklärt die Sprecherin Ricarda Eder. 

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