Im November 2023 hat ein 54-Jähriger eine Meldung über die Tötung von Klimaaktivisten auf Facebook mit der Frage kommentiert, ob man den Täter buchen könne. Am Dienstag kam der Angeklagte vor Gericht ohne Eintrag ins Strafregister davon.
Zu einem Facebookbeitrag über einen südamerikanischen Anwalt, der in Panama zwei Klimaaktivisten erschossen hatte, schrieb der Kraftfahrer einen Kommentar mit den Worten: „Kann man den auch buchen? Frage für einen Freund ...“
Am Dienstag bei seiner Verhandlung am Wiener Landesgericht erklärte er, die Motivation dafür sei gewesen, „ein paar Lacher zu ernten“. Dem Angeklagten wurde die Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen vorgeworfen.
Verzicht auf Strafverfahren
Der Klimakleber-Gegner kam mit Diversion davon, auf ein Strafverfahren wird vorerst verzichtet. Stattdessen entschied die Richterin, dass der Kraftfahrer am Neustartprogramm „Dialog statt Hass“ teilnehmen soll, damit er aufhört, solche Dinge im Internet zu schreiben. Wenn er das Programm absolviert und sich in den nächsten zwei Jahren nichts zuschulden kommen lässt, wird die Anzeige gegen ihn endgültig zurückgelegt.
Anklage auch in St. Pölten
Gegen den Mann hat auch die Staatsanwaltschaft St. Pölten eine Anklage eingebracht. Dabei geht es um einen Beitrag auf Facebook, der sich gegen die LGBTIQ+-Community richtet und Adolf Hitler verherrlicht, womit der 54-Jährige den Tatbestand der nationalsozialistischen Wiederbetätigung erfüllt hat.
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