Doch keine Geldstrafe für eine Klebe-Aktion auf der Salzburger Staatsbrücke: Der Verfassungsgerichtshof ortete eine „willkürliche“ Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes und hob den Strafbescheid für einen Salzburger Aktivisten auf.
Drübergefahren ist das Salzburger Landesverwaltungsgericht über die Beschwerden der sogenannten „Klimakleber“ – wie jetzt klar ist, auch zu Unrecht. Bekanntlich gingen die Klima-Aktivisten der „Letzten Generation“ nach den vielfachen illegalen Klebe-Aktionen in Salzburg rechtlich gegen die Strafbescheide der Bezirkshauptmannschaft vor. Ein Aktivist ging einen Schritt weiter und schaltete danach den Verfassungsgerichtshof ein – mit Erfolg: Das Höchstgericht hob das Erkenntnis des Gerichts auf und strich die verhängten Geldstrafen in Höhe von rund 400 Euro.
Begründung: Die Salzburger Verwaltungsrichter hatten willkürlich entschieden. Im Detail hatten sie alle vier Teilnehmer einer Protestaktion im April 2023 auf der Staatsbrücke automatisch trotz Zweifeln zu Veranstaltern gemacht und deswegen bestraft, obwohl gar nicht klar war, wer die Demo veranstaltet hat. Dies wertete das Höchstgericht als verfassungswidrig. Nun muss der Bund die Verfahrenskosten blechen: fast 3000 Euro.
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