Die Klägerin Lucy Funes wirft dem Fotodienst vor, mit den beabsichtigten AGB-Änderungen "nach den Eigentumsrechten der Kunden zu greifen", zitiert das IT-Portal "ZDNet" die Initiatorin der Klage.
Der Rechtsstreit ist die direkte Folge der erst vor rund zwei Wochen präsentierten neuen Instagram-AGB, die im Laufe des Jänners in Kraft treten sollen. Das Recht, die hochgeladenen Fotos ohne Zustimmung der Nutzer zu versilbern, nimmt sich Instagram in der neuen AGB-Variante zwar nicht mehr heraus, einige andere Kritikpunkte sind aber geblieben.
AGB-Entwurf enthält weiterhin fragwürdige Klauseln
So enthalten die neuen AGB-Entwürfe weiterhin einen Haftungsausschluss, untersagen Sammelklagen und thematisieren eine "sublizenzierbare Lizenz", während in der alten Version nur von einer "begrenzten Lizenz" die Rede war. Auch ein Passus, der besagt, dass Instagram Werbung künftig nicht mehr als solche kennzeichnen muss, stößt den Nutzern sauer auf.
Auch wenn einige Passagen in den Instagram-AGB weiterhin fragwürdig erscheinen, attestieren selbst Instagram-Kritiker der Sammelklage nur wenig Aussicht auf Erfolg. Vonseiten des Instagram-Eigners Facebook heißt es, man halte die Klage für unbegründet und werde sich dagegen zur Wehr setzen. Das soziale Netzwerk hatte die Foto-App erst im September für rund 700 Millionen Dollar gekauft.
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