Die Verurteilung gegen den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly wegen Geldwäsche im Eurofighter-Komplex ist aufgehoben worden. Das Oberlandesgericht Wien kippte den Schuldspruch des Landesgerichts aus dem Jahr 2022 und sprach den Angeklagten frei. Das Urteil ist rechtskräftig.
Mensdorff-Pouilly war zu sechs Monaten bedingt mit einer Probezeit von drei Jahren verurteilt worden. Außerdem sollte er 50.000 Euro zahlen, die er für die Geldflüsse bekommen haben soll.
Prozess um Verschiebung von EADS-Vermögen
Die Anklage hatte Mensdorff-Pouilly vorgeworfen, das Vermögen eines früheren Bereichsleiters des Eurofighter-Herstellers EADS verschoben zu haben. Der größte Teil davon sollte demnach als „eine schwarze Kasse zur Verfolgung von außerhalb der legitimen unternehmerischen Interessen der EADS stehenden Zwecken“ dotiert worden sein.
Während sich der Richter in erster Instanz im Wesentlichen den Vorwürfen der Ankläger anschloss, sah das Oberlandesgericht die Angelegenheit anders.
Vortat oder keine Vortat?
Nach der für die betreffende Zeit maßgeblichen Rechtslage wäre das Delikt der Geldwäscherei erfüllt, wenn die verborgenen Vermögensbestandteile (das „gewaschene Geld“) aus einer strafbaren Handlung herrühren. Um im strafrechtlichen Sinn „Geld zu waschen“ sei somit eine „Vortat“ erforderlich, aus der dieses „gewaschene“ Geld stammt, heißt es nun vom Gericht.
Im konkreten Fall habe sich jedoch aus den Feststellungen des Erstgerichts nicht ergeben, dass dem „Vortäter“ aus der ihm vorgeworfenen strafbaren Handlung (Untreue zum Nachteil des Unternehmens) Geld zugeflossen sei. Vielmehr habe der Vorwurf darin bestanden, dass er dank Scheinverträgen Gelder des Unternehmens, für das er tätig war, an Dritte überweisen habe lassen.
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