In der Causa Aloisianum entschied nun das Linzer Bezirksgericht: Jene vier Schüler, die wegen Vorwürfen der Freiheitsberaubung und Nötigung der Schule verwiesen worden waren und dagegen berufen hatten, bleiben vom Gymnasium ausgeschlossen. Zumindest vorerst, denn die Betroffenen können dagegen berufen.
„Der Antrag auf einstweilige Verfügung ist abgewiesen worden. Stand heute bedeutet diese Entscheidung, dass sich vorerst einmal nichts ändert“, bestätigt Dietmar Fuchsloch, Sprecher des Bezirksgerichts Linz.
Das heißt: Vier Schüler des Aloisianum Gymnasiums bleiben von der Schule ausgeschlossen und bekommen für das heurige Schuljahr vorerst wohl kein Zeugnis.
Ermittlungen laufen
Die vier Burschen wurden, wie berichtet, von der Schulleitung des Linzer Privatgymnasiums verwiesen, weil sie auf einer Schulreise in Italien eine Mitschülerin eingesperrt und genötigt haben sollen – so der Vorwurf, die Ermittlungen dazu laufen.
Die Eltern der betroffenen Schüler hatten am 10. Juni eine einstweilige Verfügung gegen die Auflösung der privatrechtlichen Schulverträge beantragt. Und diese wurde nun eben vom Bezirksgericht abgewiesen. „Die Richterin ist davon ausgegangen, dass der Fall so war, wie die Schule das sieht und der Ausschluss daher zu Recht erfolgt ist“, erklärt Gerichtssprecher Fuchsloch die Entscheidung.
Zwei Wochen Zeit für Einspruch
Allerdings ist sie noch nicht in juristischen Stein gemeißelt, denn: „Die Antragsteller können ein Rechtsmittel erheben, einen sogenannten Rekurs“, sagt Fuchsloch. Dafür haben die Betroffenen zwei Wochen Zeit.
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