Verwirrung um Mail

Britische Strasser-‘Lobbyisten’ werden doch geladen

Österreich
03.12.2012 10:10
Missverständnis oder Fehlübersetzung? Für Verwirrung hat die Aussagebereitschaft der beiden "Lobbyisten" im Bestechungsprozess gegen den ehemaligen Innenminister und EU-Abgeordneten Ernst Strasser gesorgt. Die zwei Journalisten der britischen "Sunday Times", die die Lobbyingaffäre ins Rollen gebracht haben, hatten am Sonntag der Darstellung des Gerichts widersprochen, wonach sie nur verhüllt aussagen hätten wollen. Am Montag teilte Richter Georg Olschak mit, dass die beiden Reporter doch zur Verhandlung geladen werden sollen.

"Offenbar ist die interne Kommunikation bei der 'Sunday Times' nicht die Beste", konstatierte Olschak am Montagvormittag. Er will die beiden Journalisten Claire Newell und Jonathan Calvert, die sich Strasser gegenüber als Lobbyisten ausgegeben hatten, nun am 13. Dezember laden und feststellen, "ob sie bereit sind auszusagen, wenn keine Film- und Fotoaufnahmen gemacht werden".

Journalisten bekräftigen Kooperationsbereitschaft
Calvert hatte am Sonntag in einer Stellungnahme klargestellt, dass er und seine Kollegin sehr wohl zur Aussage bereit wären, dabei aber nicht gefilmt oder fotografiert werden wollen, um ihre Identität nicht preisgeben zu müssen und weiter undercover arbeiten zu können.

Die "Sunday Times" kooperiere voll mit der österreichischen Justiz, und er und seine Kollegin hätten sich auch gerne den Fragen im Gericht gestellt, so Calvert. Von einem möglichen Missverständnis oder einer Fehlübersetzung im Zusammenhang mit der Aussagebereitschaft ist in der Stellungnahme die Rede.

Richter: "In einem ganz anderen Licht"
Diese Stellungnahme lasse die Aussagebereitschaft der Reporter "in einem ganz anderen Licht" erscheinen als ein Anwalt der "Sunday Times" in E-Mails an die Staatsanwaltschaft und das Gericht avisiert hatte, hielt nun Richter Olschak am Montag fest. Er verlas in diesem Zusammenhang zwei E-Mails vom 28. November, in denen der Anwalt für den Fall einer Zeugenaussage von Calvert und Newell umfassenden Schutz verlangt und erklärt hatte, sie würden nicht persönlich erscheinen, sollte die Wahrung ihrer Anonymität nicht garantiert werden können.

Olschak hatte in der Vorwoche verkündet, bei Calvert und Newell bestünde "keine Aussagebereitschaft", da sie nur "bei Wahrung der totalen Anonymität" zu einer solchen bereit wären. Ein "verhüllter" Zeugenauftritt sei "nach der österreichischen Strafprozessordnung aber nicht vorgesehen", so der Richter.

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