Italiens Kartellbehörde hat dem US-Konzern Meta wegen unlauterer Geschäftspraktiken eine Geldstrafe von 3,5 Millionen Euro auferlegt. Der Grund: Nutzerinnen und Nutzer hätten bei der Registrierung auf der Instagram-Plattform keine klaren Informationen über die Erhebung und Nutzung ihrer Daten zu kommerziellen Zwecken erhalten, so die Wettbewerbshüter am Mittwoch.
Außerdem wurden im Falle der Sperrung von Facebook- und Instagram-Konten keine nützlichen Mitteilungen für mögliche Einwände bereitgestellt, hieß es weiter. Insbesondere gab Meta nicht an, wie es über die Sperrung von Facebook-Konten entscheide – ob als Ergebnis einer automatisierten oder „menschlichen“ Überprüfung.
Meta informiere die Facebook- und Instagram-Nutzer nicht über die Möglichkeit, die Sperrung ihrer Konten anzufechten, bemängelte die Kartellbehörde. Nutzer können sich an eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle oder einen Richter wenden. Schließlich wurde dem Nutzer eine zu kurze Frist (30 Tage) für die Anfechtung der Sperrung eingeräumt.
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