Nicht rechtskräftig

Polizist gefoltert und ermordet: lebenslange Haft

Steiermark
06.05.2024 15:21

Weil er als Mitglied einer terroristischen Organisation einen Polizisten in Bagdad entführt, gefoltert und erschossen haben soll, stand ein 33-Jähriger in Graz vor Gericht. Er fühlte sich nicht schuldig und beharrt vier Verhandlungstage lang darauf, dass er mit seinem Bruder verwechselt werde. Doch das Lügengebilde brach zusammen. Am Montag wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt.

Im Jahr 2015 soll der Angeklagte als Mitglied der schiitischen Badr-Organisation einen sunnitischen Polizeibeamten entführt haben. Das Opfer wurde gefoltert – sie zogen ihm Zehen- und Fingernägel ab – und dann mit drei Schüssen in den Hinterkopf getötet. Davor hatten die Terroristen 45.000 US-Dollar erpresst, die die Familie zahlte.

In Heimat droht Todesstrafe
Es gibt sogar einen irakischen Haftbefehl gegen den Asylwerber, der in Graz lebt. Die Auslieferung kommt aber nicht infrage, weil ihm in seiner Heimat die Todesstrafe droht. Also muss das Straflandesgericht Graz das Verfahren wegen Mord und Entführung als terroristische Straftaten führen. Komplizen des 33-Jährigen wurden bereits in Bagdad verurteilt.

Einer großen Bedeutung im Prozess kam der Badr-Organisation zu, der der Angeklagte angehört haben soll. „Sie führte einen blutrünstigen Krieg gegen die Sunniten, die größte Glaubensgruppe im Islam“, erläuterte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Finanziert habe sich die Terrormiliz durch Entführungen. 

Bekannt für Entführung und Mord
Der renommierte Islamismus-Experte Guido Steinberg erläuterte in einer der vergangenen Verhandlungen, dass der Angeklagte sogar eher zu einer anderen, noch schlimmeren Miliz gehören dürfte: „Der Liga der Rechtschaffenen“, vermutet Steinberg. Darauf würden Fotos am Handy des 33-Jährigen hindeuten. „Diese Miliz ist eher dafür bekannt, dass sie ihre Opfer entführen, foltern, Lösegeld für sie kassieren und sie dann trotzdem ermorden.“

Am Montag, am inzwischen vierten Verhandlungstag seit Februar 2023, sollte eine live Video-Einvernahme des Bruders des Angeklagten aus dem Irak durchgeführt werden. Der 33-Jährige hatte nämlich im Prozess anfangs behauptet, dass nicht er, sondern sein Bruder für die Gräueltaten verantwortlich sei.

Aufpasserdienst bei Entführung zugegeben
Doch da die Einvernahme nicht in der österreichischen Botschaft in Bagdad stattfinden konnte, sondern nur vor einem irakischen Gericht, wollte der Angeklagte nicht, dass sein Bruder womöglich unter Druck gesetzt wird. Letztlich gab der Angeklagte aber ohnehin zu, gelogen zu haben – aus purer Angst, wie er behauptete. Und er gestand zwischen den Zeilen dann auch eine Art „Aufpasserdienst“ bei der Entführung ein.

Seit Februar 2022 sitzt der 33-Jährige in U-Haft. Nun fiel nach über einem Jahr Prozess das (nicht rechtskräftige) Urteil: lebenslange Haft. 

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