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„Entnahme“ mit dem Schießgewehr

Lange war vom Herdenschutz die Rede, dann von Vergrämungsmaßnahmen, schlussendlich wurde die „geregelte Entnahme aus dem Ökosystem“ ins Spiel gebracht. Gemeint ist der Wolf, der sich nach langer Absenz nun immer näher an menschgemachte Strutkuren – Häuser – herantraut. Im Waldviertel sorgte ein Isegrim zuletzt vermehrt für Risse. Und weil ebendieser nun auch seit geraumer Zeit um die Häuser streunt und sich nicht einmal von den Wachhunden abschrecken lässt, darf er nun „entnommen“ werden. Sprich: Es liegt ein Abschussbefehl vor. Wer den ersten niederösterreichischen Wolf seit Kaisers Zeiten auf Korn nehmen darf? Sie lesen es in der „Krone“. Außerdem: Warum der Schulcampus in St. Pölten nun doch keine Kiss-&-Ride-Zone bekommt, wodurch sich der Ärztemangel im Krankenhaus Gänserndorf-Mistelbach noch mehr verschärft, und wieviele Landsleute derzeit in die Schuldenfalle tappen.

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