Urteil in USA
Staat muss Häftling Umwandlung zur Frau bezahlen
Den Mord an seiner Frau im Jahre 1990 verübte Kosilek noch als Robert (Bild re.). 1993, als ihm in Massachussetts der Prozess gemacht wurde, trat er im Gerichtsaal jedoch schon als Michelle (li.) auf. Rechtlich blieb er aber trotz Namensänderung ein Mann. Aus dem Gefängnis heraus hat sich Kosilek dann noch in den 90ern vor Gericht die Verschreibung von Hormonpräparaten erstritten. Diese seien die einzige mögliche Behandlung seiner Geschlechtsidentitätsstörung, argumentierten seine Anwälte damals.
Häftlinge in den USA haben zwar kein Recht auf eine Krankenversicherung, durch die Verfassung sind die Strafvollzugsbehörden aber verpflichtet, "grausame und unübliche Bestrafungen" zu verhindern. In der Rechtssprechung wird unterlassene medizinische Hilfeleistung als solche gewertet.
Umwandlung ist "ernstes medizinisches Bedürfnis"
Der seit fast 20 Jahren als Frau in einem reinen Männergefängnis lebende Kosilek wollte sich mit den Hormonpillen nicht zufriedengeben. 2005 beantragte er deswegen die Durchführung einer Geschlechtsumwandlungsoperation.
Der Fall kam erneut vor Gericht, wo Richter Mark Wolf nun am Mittwoch feststellte, der Häftling habe das Recht "auf angemessene medizinische Behandlung seines ernsten medizinischen Bedürfnisses", nämlich der "schweren Geschlechtsidentitätsstörung", und die von Kosilek verlangte Operation auf Steuerzahlerkosten anordnete.
Männer- oder Frauengefängnis?
Die Gefängnisverwaltung hatte die Operation abgelehnt und argumentiert, Kosilek könne dadurch für seine Mitgefangenen zum leichten Opfer werden. Das Gericht befand jedoch, es handle sich hierbei um ein vorgeschobenes Argument, da Kosilek schon seit vielen Jahren als Michelle im Häfn lebt. Die Frage, wo Kosilek den Rest seiner Strafe absitzen soll, ließ Richter Wolf unbeantwortet. Es sei Sache der Strafvollzugsbehörden zu entscheiden, ob Kosilek künftig in ein Männer- oder Frauengefängnis komme.
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