Die Regierung hat am Donnerstag neue Regelungen für Studierende beschlossen. Künftig können etwa überlaufende Masterstudien an Universitäten beschränkt werden, wie das bereits bei Bachelor- und Diplomstudien geschieht. Zudem darf eine Grenze für die Zulassungsanträge pro Person und Semester festgelegt werden.
Allerdings müssen Anträge für mindestens fünf Studien erlaubt sein. Eine weitere Änderung betrifft Lehramtsstudierende. Ab 2025/26 soll die Ausbildung für Volksschullehrerinnen und -lehrer aus einem dreijährigen Bachelor- und einem zweijährigen Masterstudium bestehen. Derzeit dauert die Ausbildung für die Primarstufe, zu der auch die Volksschule gehört, vier Jahre Bachelor plus ein Jahr Master.
Bei der Sekundarstufe wie Mittelschule, AHS und BMHS sind es insgesamt sechs Jahre – vier Bachelor und zwei Master. Für diese Gruppe soll es ab 2026/27 ein Jahr weniger sein. Zudem soll die Ausbildung praxisnäher und der Master besser berufsbegleitend studierbar sein.
Entzug des Titels nach zehn Jahren nicht mehr möglich
Darüber hinaus beschloss die Regierung, dass ein akademischer Titel wegen eines Plagiats in Bachelor-, Diplom- oder Masterarbeiten nach zehn Jahren nicht mehr entzogen werden kann. Anders sieht es bei Plagiaten in Dissertationen und Habilitationen aus.
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