Intensive Ermittlungen der Polizei, die Auswertung von Spuren und Hinweise von Zeugen haben zur Ausforschung jenes Lenkers geführt, der am Ostersonntag in Abwinden (Gemeinde Luftenberg) eine Fußgängerin (86) getötet hatte, die gemeinsam mit ihrem Ehemann die B3 überqueren wollte. Beim Verdächtigen handelt es sich um einen 28-jährigen Mühlviertler. Der Unglückslenker stand unter Drogen.
Der schreckliche Unfall am Sonntagnachmittag hatte für Aufsehen gesorgt. Der Schock und die Empörung über den vorerst unbekannten Autolenker, der die sterbende Frau im Stich gelassen hatte, war groß.
An der Unglücksstelle zurückgebliebene Fahrzeugteile führten die Ermittler schließlich zu einem 28-jährigen Mühlviertler. Polizisten nahmen ihn dort gegen 20.45 Uhr vorläufig fest und brachten ihn zur örtlichen Polizeiinspektion.
Geständnis abgelegt
Der Verdächtige soll sich sofort geständig gezeigt haben. Er soll die Fahrerflucht zugegeben und erklärt haben, dass er aus Angst und Panik darüber, weil er einen Menschen gerammt hatte, einfach weitergefahren sein.
Ein beim 28-Jährigen durchgeführter Alkotest verlief negativ. Er stimmte allerdings auch einem freiwilligen Urin-Drogentest zu, der anschlug. Eine Ärztin erklärte den Mühlviertler anhand dessen auch im Nachhinein für fahruntauglich. Ihm wurde auch Blut abgenommen, das Untersuchungsergebnis dazu steht vorerst allerdings noch aus
Laut Paragraf 6 (Abs. 3) des Österreichischen Strafgesetzbuches (StGB) agiert grob fahrlässig, wer ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig handelt, sodass der Eintritt eines dem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar war.
Wer grob fahrlässig den Tod eines anderen herbeiführt, ist mit bis zu drei Jahren Haft zu bestrafen.
Ebenso ist zu bestrafen, wer den Tod eines Menschen fahrlässig herbeiführt, nachdem er sich durch Alkohol oder andere berauschende Mittel in einen die Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließenden Rauschzustand versetzt hat.
Das Fahrzeug des 28-Jährigen – es handelte sich wie von Zeugen vermutet, tatsächlich um einen Audi A5 – wurde vorläufig beschlagnahmt, damit weitere Überprüfungen durchgeführt werden können.
Der Mann wird bei der Staatsanwaltschaft Linz angezeigt, gegen ihn wird nun wegen grob fahrlässiger Tötung ermittelt.
Dass mit Drogen oder anderen berauschenden Substanzen zugedröhnte Autolenker im Straßenverkehr prinzipiell eine tödliche Gefahr darstellen, sollte nach dem Unfalldrama von Luftenberg wirklich jedem einleuchten.
Man braucht leider kein Hellseher zu sein, um voraussagen zu können, dass sich im Fall einer – wie von manchen Parteien geforderten - Marihuana-Legalisierung hierzulande automatisch noch viel mehr Menschen im benebelten Zustand hinters Steuer eines Fahrzeuges setzen werden.
Im Sinne der Verkehrssicherheit sollte man, egal welche Weltanschauung man sonst teilt, daher strikt dagegen sein!
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