Unlautere Preisabsprache bei Bauvorhaben: Die acht Angeklagten wurden zu Geldstrafen verurteilt. Der Gewerbeverlust wird bei allen unter einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Fünf Ingenieure, zwei Dipl. Ing. und ein Pensionist saßen Oberschenkel an Oberschenkel auf der Anklagebank am Landesgericht Eisenstadt. Allesamt unbescholten! Und allesamt wussten sie, dass sie gegen das Gesetz verstoßen hatten, wenn auch nur ein bisserl.
Erscheinen müssen hatten ein Bauleiter, ein Gesellschafter und sechs Geschäftsführer von Baufirmen, weil ihnen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vorgeworfen hatte, sie hätten bei 83 Vergabeverfahren zwischen 2012 und 2017 durch Absprachen den Wettbewerb eingeschränkt.
Auf Deutsch:
„Es hat sich niemand bereichert“
Ein Konzern will den Auftrag. Dieser Konzern macht ein Angebot. Und er teilt den Mitbewerbern, die im Grunde gar kein Interesse daran haben, die Höhe des Angebots mit. Sie geben ein höheres ab. Wenn sie es nicht tun, werden sie bei künftigen Bauvorhaben, die sie interessieren könnten, nicht mehr zur Angebotsabgabe eingeladen. „Es hat sich hier niemand bereichert“, sagte einer der vier Anwälte stellvertretend für alle Angeklagten.
„Baukartell“ lautet der Überbegriff des Treibens unerlaubter Preisabsprache. Von 2006 bis 2017 wurden 865 Beschuldigte in Österreich ausgemacht, gegen 300 wird von der WKStA noch ermittelt.
„Keine Schwerverbrecher“
Die Oberstaatsanwältin gestand den Angeklagten zu, dass sie keine Schwerverbrecher sind. Die Männer kamen laut Richterin Birgit Falb mit „moderaten Strafen“ davon, die je nach Einkommen unterschiedlich hoch sind – von 4800 über 28.800 bis zu 75.000 Euro. Der Gewerbeverlust wird bei allen unter einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
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