Vertragsverletzung

EU-Kommission stellt Verfahren gegen Ungarn ein

Ausland
19.07.2012 17:21
Die EU-Kommission sieht die Unabhängigkeit der ungarischen Zentralbank nicht mehr gefährdet. Die Brüsseler Behörde stellte daher ein Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge am Donnerstag ein. Das Parlament des Landes hatte den Grund des Verfahrens - das umstrittene Notenbankgesetz - am 6. Juli zurückgenommen.

Die EU-Kommission fürchtete um die Unabhängigkeit der Zentralbank. Das Gesetz sah ursprünglich nämlich vor, dass die Regierung eigene Vertreter in den Währungsrat der Bank schickt. Das Gremium sollte außerdem über die Höhe der Zinssätze entscheiden und die Regierung über Sitzungen und Tagesordnungen informieren. Zudem sollte die Notenbank mit der Finanzaufsichtsbehörde PSZAF zusammengelegt werden.

Parlament stimmte Änderungen zu
All diese Änderungen hob das Parlament Anfang Juli auf und machte damit den Weg frei für dringend benötigte milliardenschwere Finanzhilfen von Internationalem Währungsfonds und EU. 

Die EU-Kommission will nun die Umsetzung der Beschlüsse überwachen. Derzeit sind Vertreter von Kommission und IWF in der Hauptstadt Budapest, um über mögliche Finanzhilfen zu verhandeln. Das von der Staatspleite bedrohte Ungarn hofft auf bis zu 20 Milliarden Euro.

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