Verfahrensfehler
Urteil gegen Lotto-Millionär aufgehoben
Die Urteilsurkunde sei eine Woche zu spät zu den Akten gelangt. Das sei ein "unbedingter Revisionsgrund", begründeten die Karlsruher Richter ihre Entscheidung. Angesichts des reinen Verfahrensfehlers könne es sein, dass bei einer neuen Verhandlung das gleiche Urteil wie bisher herauskomme, sagte der Sprecher des Landgerichts Joachim Raithel.
Auf frischer Tat ertappt
Ende 2004 war der gelernte Fliesenleger in Thüringen auf frischer Tat ertappt worden. Die Staatsanwaltschaft forderte fünfeinhalb Jahre Haft, der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten. Verurteilt wurde der 49-Jährige schließlich wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in 60 Fällen.
Das Geld war schnell weg
1997 hatte der dreifache Vater mehr als 1,5 Millionen D-Mark (760.000 Euro) im Lotto gewonnen, das Geld aber schnell an Verwandte verschenkt, an Freunde verliehen und verbraucht. Nach eigenen Angaben war es ihm dann zu peinlich, zum Sozialamt zugehen. Immer wieder brach er Autos auf oder stieg in Häuser ein. In erster Linie hatte es der ehemalige Lotto-König auf Bargeld abgesehen, er ließ aber auch Handys, Schmuck, Uhren oder Kameras mitgehen.
Beute bei Mutter versteckt
Das Diebesgut hortete er im Keller seiner Mutter, bei der er wieder eingezogen war. Polizisten listeten später eine Beute im Wert von 13.000 Euro auf. Ein Großteil wurde inzwischen an die jeweiligen Besitzer zurückgegeben.
Ein Psychiater hatte dem Mann volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Obwohl er wegen Depressionen mehr als hundert Mal beim Arzt gewesen war, habe er keine krankhaften seelischen Störungen, sagte der Gutachter.
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