Hartz-IV-Klage

Gericht urteilt: 374 € reichen monatlich zum Leben aus

Ausland
12.07.2012 15:20
374 Euro - damit muss man als deutscher Arbeitsloser sein Auslangen finden: Nach einer Klage einer Hartz-IV-Empfängerin hat das Bundessozialgericht am Donnerstag befunden, dass dieser Betrag ausreichen muss. Die Arbeitssuchende war vor Gericht gezogen, weil ihrer Meinung nach mit dieser Summe das Existenzminimum deutlich unterschritten werde. Für die deutschen Hartz-IV-Empfänger ist dies ein wegweisendes Urteil.

Als Durchschnittsverdiener hat man Probleme mit der Vorstellung, von 374 Euro monatlich leben zu müssen. So ging es offenbar auch einer Mannheimerin, die Empfängerin des Hartz-IV-Regelsatzes ist: Sie klagte auf Erhöhung der Bezüge. Schon 2010 hatte das deutsche Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Sätze dem Grundgesetz widersprechen würden, das Existenzminimum sei nicht gewährleistet. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent sei etwa nicht in den Regelsatz miteinberechnet - ein Faktum, das in jüngerer Vergangenheit oftmals zu Protesten und politischen Debatten geführt hat.

Darauf basierend erhob die Frau Klage: Tausend Euro statt der derzeit ausbezahlten 374 Euro forderte sie. Doch gar nicht die Höhe des begehrten Betrages war es, der bei den Richtern auf Ablehnung stieß. "Die Argumente konnten nicht überzeugen", wird die knappe Urteilsbegründung der Richter des Bundessozialgerichts von der "Süddeutschen Zeitung" zitiert. Weder das Grundrecht auf Menschenwürde noch das Sozialstaatsprinzip würden dadurch verletzt, befanden die Richter in Kassel am Donnerstag. "Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende ist nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden." 

20-Cent-Klage abgewiesen
Auch eine zweite Hartz-IV-Empfängerin ist am Bundessozialgericht gescheitert – ihr Begehr: Sie forderte 20 Cent mehr Geld pro Monat. Die Deutsche hatte sich gerichtlich dagegen gewehrt, dass das Jobcenter die Regeln zum Aufrunden von Cent-Beträgen nicht angewendet hätte. Die Richter wiesen die Klage jedoch als unzulässig ab. Die Begründung: Es bestehe in diesem Fall – also wenn es sich ausschließlich um Cent-Beträge handelt - kein Rechtsschutzbedürfnis.

Hartz-IV: Zwischen 337 und 374 Euro
Wer in Deutschland mehr als zwei Jahre arbeitslos ist, fällt in die Hartz-IV-Regelung – und bekommt als Alleinstehender 374 Euro pro Monat. Lebt man in einer Partnerschaft, sind es 337 Euro. Dazu kommen Kostenrückerstattungen für Unterkunft und Heizung, diese sind jedoch an strenge Wohnraum-Vorgaben gebunden. Die Zahl der Empfänger ist in der Bundeshauptstadt übrigens am höchsten: In Berlin leben laut der Bundesagentur für Arbeit 16,7 Prozent der Bevölkerung von der Arbeitslosen-Unterstützung, in Bayern sind es im Vergleich nur 3,4 Prozent.

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