Prozess in Innsbruck

Gerichtsvollzieher wüst bedroht und geschubst?

Tirol
01.03.2024 08:00

Ein 47-jähriger Tiroler soll im Juni des Vorjahres zwei Gerichtsvollzieher attackiert haben und musste sich dafür nun vor dem Innsbrucker Landesgericht verantworten. Für den Richter war beim Prozess aber „das Beweisverfahren zu dünn“.

Auf dem Grundstück seiner Lebensgefährtin tauchten plötzlich zwei Gerichtsvollzieher auf, die im Auftrag des Bezirksgerichtes Innsbruck Pfändungen vornehmen wollten. Dabei verhielt sich der 47-Jährige wenig kommunikativ und verwehrte den beiden auch den Zutritt zu den Wohnräumlichkeiten. „Bedroht und geschubst habe ich aber niemand“, wehrte sich der Angeklagte am Landesgericht Innsbruck vehement gegen die Vorwürfe.

Schubserei „war nur kleine Kollision“
Dass er den Gerichtsvollziehern verbal gedroht haben soll – wie in der Anklage festgehalten – „jemanden besseren“ als die Polizei anzurufen und man dann ja sehe, wie schnell die beiden laufen könnten, schloss er kategorisch aus. Und die vermeintliche Schubserei sei nur eine kleine Kollision mit einem der beiden gewesen, da er seiner Arbeit weiter nachgegangen und an einer Engstelle ein Ausweichen nicht möglich gewesen sei.

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Ich habe mich ganz sicher ausgewiesen.

Einer der Gerichtsvollzieher

Die beiden Pfänder trugen kaum zur Aufklärung des Sachverhalts bei. Vor allem aber spießte es sich bei der Frage, ob sie sich überhaupt als Gerichtsvollzieher ausgewiesen haben. „Ich habe das ganz sicher gemacht“, sagte einer der Zeugen, ein vom Angeklagten als Beweismittel eingebrachtes Überwachungsvideo des Areals legte aber Gegenteiliges nahe. „Ich habe die beiden überhaupt nicht als Amtspersonen erkannt“, so der 47-Jährige.

„Gewaltschwelle“ nicht überschritten
Der Richter war am Ende überzeugt, dass zwar eine Aussage gegenüber den Gerichtsvollziehern gefallen sei, diese aber nicht als Drohung gelten könne. „Ein Widerstand gegen die Staatsgewalt liegt außerdem nur vor, wenn man diese eindeutig als solche Organe wahrnimmt.“ Freispruch!

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