Prozess in Innsbruck

Taxler Trockenshampoo bei Raub in Augen gesprüht

Tirol
29.02.2024 08:00

Ohne Geld in der Tasche stieg eine 29-Jährige im April des Vorjahres im nächtlichen Innsbruck in ein Taxi. Als es ans Zahlen ging, sprühte sie dem Taxifahrer zweimal Trockenshampoo in die Augen. Am Landesgericht Innsbruck sprach man sie dafür am Mittwoch schuldig.

„Ich weiß nicht mehr, was in dieser Nacht wirklich geschah“, gab die Angeklagte beim Prozess mehrfach zu Protokoll, räumte aber ein, dass sie das Trockenshampoo „wohl benutzt hat“. Vor diesem „Einsatz“ hatten sie und ihre Freundin spontan beschlossen, ein Taxi zu nehmen. „Keine Ahnung, warum wir das taten“, meinte die Frau. Sie habe in dieser Nacht jedenfalls „unter Entzugserscheinungen gelitten“ und schließlich ein „komplettes Blackout gehabt“, zumal sie unter anderem von Kokain und Opiaten abhängig sei. Es sei insgesamt wohl „eine Kurzschlusstat gewesen“, betonte sie.

Angeklagte wollte „Geld für Drogen“
Ihre Raubabsicht, die sie bei der Einvernahme nach der Tat bei der Polizei eingestanden hatte, relativierte sie bei der Verhandlung deutlich. „Ich habe keine Ahnung, was ich wirklich wollte“, erklärte sie vor Richterin Andrea Wegscheider und dem Schöffensenat. Bei der Einvernahme klang das noch ganz anders. Damals hatte die Frau betont, dass sie den Taxifahrer „wegen Geld für Drogen“ überfallen und berauben wollte.

Versuchter Raub war „Spontanaktion“
Dieser Annahme folgten schließlich auch die Staatsanwältin und die Richterin. „Es war zwar keine geplante Tat, sondern eine Spontanaktion, aber trotzdem Raub, Nötigung und Betrug“, strich die öffentliche Anklägerin heraus. Auch Wegscheider argumentierte ähnlich: „Nur weil ein unbedeutender Schaden entstand, ist die Sache dennoch nicht null und nichtig.“

Bedingte Freiheitsstrafe und unbedingte Geldstrafe
Gemeinsam mit dem Schöffensenat entschied sich Wegscheider nach kurzer Beratung für neun Monate bedingte Freiheitsstrafe und eine unbedingte Geldstrafe von 720 Euro. Auch die 17,90 Euro für die im April nicht bezahlte Taxifahrt muss die Frau berappen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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