Kurioser Prozess

Wiener Pensionist als Topfpflanzen-Dieb angeklagt

Gericht
15.02.2024 06:00

Ein 72-Jähriger wollte im Sommer in einem Blumenmarkt in der Donaustadt eine Spezialerde kaufen. Jetzt landete der Mann vor dem Schöffengericht und sah sich mit einer Strafdrohung von bis zu fünf Jahren Haft konfrontiert. Der frühere Gastronom, der ein großes Haus und einen SUV besitzt, soll ein Schlauchwagerl und eine Topfpflanze räuberisch gestohlen haben.

Gemeinsam mit seinem Verteidiger betritt der freundliche 72-Jährige den Gerichtssaal. Er lächelt, doch an den unruhigen Beinen unter dem Anklagetisch merkt man ihm die Nervosität an. Kein Wunder: Dem Pensionist, der als erfolgreicher Gastronom zwei Restaurants führte, drohen im Wiener Landl am Mittwoch bis zu fünf Jahre Haft. Zu dem Vorwurf des räuberischen Diebstahls kam der ältere Herr offenbar wie die Jungfrau zum Kind. 

Niederlassungsleiter beobachtete verdächtiges Pärchen
Laut Staatsanwaltschaft soll er am 26. Juli 2023 in einem großen Gartenmarkt in der Donaustadt ein Schlauchwagerl und eine Topfpflanze an der Kassa vorbeigeschleust haben. „Dem Niederlassungsleiter ist der Angeklagte, der mit einer Frau unterwegs war, im Markt aufgefallen. Er hat ihn daraufhin beobachtet und verfolgt“, sagt der Staatsanwalt. Als die Kassafrau bestätigte, dass kein Schlauchwagerl bezahlt wurde, stoppte er am Parkplatz den schwarzen SUV, in dem der mutmaßliche Dieb saß.

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Ein Mann in Jeans und T-Shirt klopfte an die Scheibe und schrie so etwas wie ,Mach auf, du Trottel‘.

Der Angeklagte über den Niederlassungsleiter

„Ein Mann in Jeans und T-Shirt klopfte plötzlich wie wild an die Scheibe und schrie so etwas wie ,Mach auf, du Trottel´. Ich habe Angst gehabt und bin losgefahren“, beschreibt der Angeklagte die seltsame Situation. Er hätte nur schwarze Erde kaufen wollen, um ein Loch, das sein Schäferhund im Garten gegraben habe, zu stopfen. Als man ihm im Markt sagte, dass es diese Spezialerde nicht gibt, sei er wieder gegangen.

Aus Angst fuhr der Angeklagte davon
Der Niederlassungsleiter ist sich als Zeuge indes ganz sicher, dass es der Angeklagte ist, den er gemeinsam mit einer Frau im Markt beobachtet hat. „Ich habe keine Frau, nur meinen Hund“, beteuert der Pensionist kopfschüttelnd, aber immer noch freundlich. Er brauche weder eine Topfpflanze, noch eine Schlauchtrommel, weil er bereits zwei Schlauchsysteme habe - mit anderem Anstecksystem. Der Verteidiger legt Bilder davon vor, wie auch ein Foto vom Hund.

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Das ist eine ganz komische Geschichte. Es sind zwei Schilderungen, die stark auseinander gehen. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass es sich um eine Verwechslung handelt.

Die Richterin bei der Urteilsverkündung.

„Das ist eine ganz komische Geschichte. Es sind zwei Schilderungen, die stark auseinander gehen. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass es sich um eine Verwechslung handelt“, begründet Richterin Danja Petschniker den - nicht rechtskräftigen - Freispruch nach kurzer Beratung. Der Zeuge hatte das Pärchen nicht durchgehend im Blick. Der 72-jährige ist erleichtert, hätte sich die Aufregung um die lange Haftdrohung aber lieber erspart.

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