Aus Geldnot hatte eine Verkäuferin immer wieder in die Geschäftskasse einer Metzgerei gegriffen. Ihr eigener Mann zeigte die Frau schließlich an. Nun kam es zum Prozess in Feldkirch.
Drei Kinder, der Mann arbeitslos und spielsüchtig: Da wusste sich die Unterländerin keinen Ausweg mehr. Und so schuf sich die Fleischwarenverkäuferin im Betrieb ihres Arbeitgebers ein lukratives Nebeneinkommen, indem sie Gelder aus der Kassa abzweigte. Dabei ging die Mitarbeiterin clever vor. Denn immerhin blieben ihre Taten mehr als eineinhalb Jahre unbemerkt. Besonders verwerflich: Die 27-Jährige hatte bereits kurz nach ihrer Anstellung im Oktober 2021 mit den Diebstählen begonnen.
Vom eigenen Ehemann angezeigt
Dabei tippte sie ins Kassasystem die jeweiligen Warenpreise ein und wenn ein Kunde auf Nachfrage keinen Beleg wollte, drückte sie die Stornotaste. Als der Ehemann später immer wieder versteckte Bargeldbeträge in der Wäsche seiner Frau findet und diese zur Rede stellt, behauptet die 27-Jährige, sie habe sich das Trinkgeld auszahlen lassen. Doch der Göttergatte bleibt skeptisch und erstattet im Mai letzten Jahres Anzeige. Bei der anschließenden Durchsicht der Kassaeinträge aller Mitarbeiter der Metzgerei fliegt die Betrügerin durch ihre im Verhältnis exorbitanten Stornierungsbeträge auf.
Schwerer Betrug
Während die Angeklagte im Prozess nur etwa 30.000 Euro zugibt, geht ihr ehemaliger Arbeitgeber von rund 50.000 Euro aus, um die ihn die Beschuldigte übers Hax’l gehauen hat. Der vorsitzende Richter des Schöffensenats, Marco Mazzia, spricht die Unterländerin am Ende rechtskräftig wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs schuldig und verhängt eine fünfmonatige Bewährungsstrafe. Außerdem muss sie eine Geldstrafe von 960 Euro bezahlen: „Dass es Malversationen in Höhe von mindestens 30.000 Euro gegeben hat, steht außer Frage. Die genaue Höhe kann jedoch nicht beziffert werden“, begründet er. Er spricht dem Privatbeteiligten 29.400 Euro zu. Die gleiche Summe erklärt er für verfallen.
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