Nach Kritik der Neos Oberösterreich an der Richtlinie zur „Förderung von agrarischen Bildungsmaßnahmen“ hat die zuständige Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) den Kreis der Förderwerber erweitert. Die Nähe zu einer Landtagspartei ist künftig, anders als bisher, nicht mehr erforderlich.
Bisher stand der Fördertopf nur juristischen Personen, die unter anderem „einer im Landtag vertretenen Partei zuzuordnen“ waren, zur Verfügung. Nach Kritik der Neos an dieser Vorgabe, hat nun Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger eingegrifen und die Richtlinie geändert.
„Problematische Querfinanzierung für Parteien“
Neos-Klubobmann Felix Eypeltauer hatte Anfang Jänner moniert, dass das Geld exklusiv an Parteiorganisationen gehe. Das Land Oberösterreich sah darin eine Zuwendung für Aus-und Weiterbildung für die „bäuerliche Bevölkerung im ländlichen Raum“, für Eypeltauer ist es indes eine „problematische Querfinanzierung für Parteien“.
Zwischen 2012 und 2022 bis zu 3,5 Millionen Euro sollen laut Neos über diese Schiene in Bauernbund, Der Freie Bauer und Grüne Bäuerinnen und Bauern geflossen sein. Zudem beanstandete Eypeltauer, jenen Passus in der Richtlinie, der besagt, dass „das festgelegte Budget nach dem Aufteilungsschlüssel, der das Kräfteverhältnisse im OÖ. Landtag widerspiegelt“, aufgeteilt werde.
Rückwirkend mit 1. Jänner
Langer-Weniger informierte am Montag, dass die Richtlinie angepasst wurde. Zuletzt hätten sich „immer öfter Akteure aus der Privatwirtschaft bzw. unabhängige Vereine um die bäuerliche Aus- und Weiterbildung sowie die Bewusstseinsbildung für den ländlichen Raum“ bemüht, argumentierte sie. „Wir haben uns dazu entschlossen, die Förderung agrarischer Bildungsmaßnahmen in alle Richtungen zu öffnen. Neben politisch aktiven Organisationen der Bauernschaft können rückwirkend mit 1. Jänner 2024 nun auch etwa Vereine um projektbezogene Förderung ansuchen.“
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