EuGH entschied:

Deutschland darf italienischen Sex-Täter abschieben

Ausland
22.05.2012 14:39
Die Abschiebung eines in Deutschland verurteilten italienischen Sexualstraftäters könnte zu einem Präzedenzfall in Sachen EU-Aufenthaltsrecht werden. Denn wie der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg entschied, dürfen die deutschen Behörden den EU-Bürger ausweisen, wenn er immer noch eine Bedrohung darstellt. Das gilt für besonders schwere Straftäter selbst dann, wenn sie schon lange im Land leben, urteilten die Richter.

Grundsätzlich erwerben sich EU-Bürger mit einem durchgehenden Aufenthalt ab zehn Jahren in einem anderen europäischen Land ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht: Sie dürfen nur ausgewiesen werden, wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert und ihre Anwesenheit eine körperliche Bedrohung für andere Bürger darstellt.

Bei besonders schweren Straftaten kann das der Fall sein, entschied der Europäische Gerichtshof nun am Dienstag. Eine solche Ausweisung setze demnach aber voraus, dass das Verhalten des Betroffenen "eine tatsächliche und gegenwärtige Gefahr darstellt" und die Taten besonders schwer wiegen.

Achtjähriges Mädchen missbraucht
Der Mann, der seit 25 Jahren in Deutschland lebt und zumeist arbeitslos war, war 2006 wegen sexuellen Missbrauchs, Nötigung und Vergewaltigung über einen Zeitraum von mehreren Jahren zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt worden. Das Opfer, die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin, war zu Beginn der Taten acht Jahre alt.

Weil die deutschen Behörden einen Rückfall befürchten, droht dem Mann nach Ende seiner Haft die Abschiebung. Dagegen klagte er. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bat daraufhin die Luxemburger Richter um Hilfe bei der Auslegung des EU-Rechts.

Das Gericht stellte klar, dass die Behörden bei ihrer Entscheidung unter anderem berücksichtigen müssen, wie alt der Täter ist, wie sein Gesundheitszustand ist und wo seine Familie lebt. Nun muss das Landgericht Köln erneut prüfen, ob bei dem Betroffenen tatsächlich Rückfallgefahr besteht. In diesem Fall könnten die Behörden den Mann dann abschieben.

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