Mangelhafte Implantate
Prüfunternehmen muss Hunderte Frauen entschädigen
Das Prüfunternehmen TÜV Rheinland muss Hunderte Frauen entschädigen, die gesundheitliche Schäden durch mangelhafte Brustimplantate davontrugen. Die Firma sei ihren „Pflichten zur Kontrolle, Sorgfalt und Wachsamkeit“ nicht nachgekommen, urteilte jetzt ein Zivilgericht in Nanterre (Frankreich).
Bereits im vergangenen Mai hatte Frankreichs oberstes Gericht eine Mitverantwortung des TÜV Rheinland in dem Brustimplantate-Skandal bestätigt (siehe Video oben). 1319 Frauen hatten geklagt, die meisten von ihnen aus Großbritannien. 605 von ihnen müssen jetzt mit insgesamt mehr als zehn Millionen Euro Schadenersatz entschädigt werden.
Der Skandal war bereits 2010 öffentlich geworden. Damals stellten die Gesundheitsbehörden erstmals fest, dass die Brustimplantate des französischen Herstellers PIP überdurchschnittlich oft rissen und nur mit billigem Industrie-Silikon gefüllt waren. Der TÜV hatte sie allerdings zwischen 1997 und 2010 jährlich geprüft und als unbedenklich zertifiziert.
Differenzen hätten auffallen müssen
Seither gab es eine ganze Reihe von Prozessen. Dem Prüfunternehmen hätte zum Beispiel auffallen sollen, dass es einen Unterschied zwischen der Menge des bestellten Gels für die Implantate und der Zahl der hergestellten Prothesen gegeben habe, hieß es aus dem Zivilgericht in Nanterre jetzt. TÜV--Anwältin Christelle Colin kritisierte das Urteil bereits und kündigte an, dem Unternehmen Berufung zu empfehlen.
Von 2001 bis 2010 hatte PIP weltweit rund eine Million der minderwertigen Brustimplantate verkauft, 400.000 Frauen trugen gesundheitliche Schäden davon, vor allem in Lateinamerika. Auch in Österreich waren vereinzelt Frauen betroffen.







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