Zwei Oberländer hatten auf fremden Böden rund 1400 Artefakte ausgegraben und verkauft. Das brachte dem Duo mehrere tausend Euro ein - und nun auch eine Verhandlung vor dem Landesgericht in Feldkirch.
Nach Darstellung von Staatsanwalt Philipp Höfle hatten die zwei illegalen Archäologen zwischen Anfang 2020 und September 2023 auf fremden Böden in Vorarlberg und Liechtenstein ihre Grabungen durchgeführt. Mittels Metalldetektoren und anderen Hilfsmitteln wurden sie fündig. Unter den rund 1400 Artefakten befanden sich Münzen und Gefäße im Gesamtwert von mehreren tausend Euro.
Am Dienstag mussten sich die zwei bislang unbescholtenen 44- beziehungsweise 47-jährigen Beschuldigten wegen der Unterschlagung fremder Güter vor Gericht verantworten. Eine Tat, für die der Gesetzgeber einen Strafrahmen von bis zu zwei Jahre Haft vorsieht.
„War ein großer Fehler“
Ob die illegalen Archäologen ihre Schätze einfach nur horten oder daraus Kapital schlagen wollten, darüber schwiegen sich sowohl Verteidigung als auch die Angeklagten aus. Fakt ist, dass sich die Delinquenten, anders als bei der polizeilichen Einvernahme, im Prozess gesprächiger zeigten: „Es war ein großer Fehler. Ich werde nie wieder unerlaubt Gegenstände mit einem Metalldetektor suchen“, räumen sie ihr Fehlverhalten unisono ein.
Richter Christoph Stadler hatte aufgrund ihrer bisherigen Unbescholtenheit ein Einsehen mit den beiden Angeklagten und verhängte lediglich Geldbußen in Höhe von 600 beziehungsweise 900 Euro.
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