Nicht blutsverwandt und keine Obsorge: Doch auch „unechte“ Väter und Großeltern können in gewissem Umfang Rechte erlangen, um mit „ihren“ Kinder bzw. Enkeln Zeit zu verbringen und mit ihnen auf Urlaub zu fahren. Das zeigt ein aktueller Fall aus Wien.
Im Jahr 2015 wurde Michael P. Vater. Zumindest glaubte er das eine Zeit lang aufrichtig. Zwei Jahre nach der Geburt „seines“ Sohnes kam er aber dahinter: Jakob stammt gar nicht von ihm.
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