2016 habe ein nach Linz geflohener Syrer in einem Trainingscamp des IS gearbeitet. Informationen des FBI zufolge hatte der Mann dort andere Terroristen an der Waffe ausgebildet. Er gab zwar zu, mehrere Monate in den Lagern gewesen zu sein, wollte aber nur Autos repariert haben – doch dem wurde nicht geglaubt.
Die Tat liegt bereits einige Zeit zurück: Von Mai bis November 2016 soll ein in der syrischen Stadt Homs geborener 44-Jähriger der Terrorgruppe Islamischer Staat, auch bekannt als IS, angehört haben. Das ist nicht nur eine Vermutung: „Diese Information kommt von der amerikanischen Bundespolizeibehörde FBI. Der Name des Angeklagten tauchte in Datenblättern und Gehaltslisten des IS-Armeeministeriums auf, die das amerikanische Militär vor Ort sicherstellte“, so der Staatsanwalt am Dienstag beim Prozess am Landesgericht Linz.
Soll Terroristen trainiert haben
Grundsätzlich war der ruhige, grauhaarige Mann geständig: Ja, er habe in dieser Zeit in einem Lager des IS gearbeitet – die terroristische Vereinigung also unterstützt und sich an einer kriminellen Vereinigung beteiligt – was die ersten beiden Anklagepunkte waren. Strittig war in der Verhandlung allerdings der dritte Punkt: Er soll den IS-Kämpfern Waffen verkauft, und seine Kunden auch im Umgang mit denselben geschult haben. Schließlich wurde er in den Dokumenten mehrmals als „mudarrib“, zu Deutsch Trainer, geführt.
„Trainer nur am Papier“
Das stritt der 44-Jährige, der bis zu seiner Festnahme mit zwei anderen Männern in einer Linzer Kellerwohnung gewohnt hatte, aber vehement ab: Er habe Waffen verkauft, aber nur an Zivilpersonen – schließlich habe in Syrien fast jeder Haushalt eine Waffe zur Selbstverteidigung. Seine Stellung als „mudarrib“ erklärte er so: Sein verstorbener Bruder, der nachweislich als Waffenhändler mit dem IS zusammengearbeitet hatte, sowie sein Nachbar hätten ihm zu dieser Einstufung verholfen. Damit habe er monatlich rund 1000 Euro verdient – ein beträchtlicher Lohn in dieser Region.
Schwierige Übersetzung
Tatsächlich sei der gelernte Automechaniker aber nur mit den Fahrzeugen der Kämpfer beschäftigt gewesen, wie er im Prozess mehrmals beteuerte. Waffentrainings hätten ausschließlich Offiziere durchgeführt. Nach längerem Hin und Her und offenbar hohen Sprachbarrieren trotz Dolmetscher hatte die Vorsitzende genug.
3,5 Jahre Haft
So folgten auch die Schöffen dieser Rechtfertigung nicht. Nach kurzer Beratung wurde das Urteil gefällt: Drei Jahre und sechs Monate unbedingte Haft. Rund drei Monate U-Haft werden ihm angerechnet. Mildernd gewertet wurden sein Geständnis, seine bisherige Unbescholtenheit und die Tatsache, dass er seither nicht mehr auffällig geworden war. Erschwerend wirkten sich das Zusammentreffen dreier Verbrechen aus, sowie, dass das Urteil eine abschreckende Wirkung haben soll.
Abschiebung schon geplant
Der Spruch ist auch bereits rechtskräftig. Wie es nun mit ihm weitergeht, ist aber noch unklar – schließlich wurde der Asylbescheid des Mannes bereits abgelehnt, die Abschiebung schon geplant.
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