Seit Juni 2023 wird die Rheinbrücke Au-Lustenau mittels eines Monitoring-Systems überwacht. Die erhobenen Daten zeigen, dass das Tragverhalten der Brücke intakt ist und keine Gefährdung besteht.
Die grenzüberschreitende Rheinbrücke zwischen Lustenau und Au wurde im Jahr 1957 als eine der ersten Spannbetonbrücken in Österreich und der Schweiz errichtet. Sie befindet sich zu 56 Prozent im Eigentum des Landes Vorarlberg und zu 44 Prozent im Eigentum des Kantons St. Gallen. Einst ein Pionierprojekt, hat die Brücke mittlerweile ihr „Ablaufdatum“ erreicht. In der Fachliteratur wird für derartige Spannbeton-Überbauungen eine theoretische Nutzungsdauer von 70 Jahren angegeben - die Rheinbrücke hat bereits 66 Jahre auf dem Buckel.
Die gute Nachricht: Einsturzgefährdet ist der Bau noch nicht. Die jüngste Brückenprüfung vor gut zwei Jahren bescheinigte der Überführung einen „ausreichenden Erhaltungszustand“ (Note 3). Um etwaige weitere Schäden am geschundenen Mittelgelenk zu minimieren, wurde das Maximalgewicht für die Überfahrt von Schwertransporten von 120 auf 80 Tonnen reduziert.
Nächste Prüfung im Jahr 2027
Seit Juni 2023 wurde zudem ein Monitoringsystem in Betrieb genommen, im Zuge dessen sind auch mehrere Kalibrierungsfahrten vorgenommen worden. Demnach ist das Tragverhalten intakt, folglich kann davon ausgegangen werden, dass bis zur nächsten Brückenprüfung im Jahr 2027 keine weiteren Einschränkungen notwendig sein werden. Freilich kann es kein Dauerzustand sein, dass man sich von einer Inspektion zur nächsten zittert. Daher sollen die Planungen für einen Ersatzneubau so schnell wie möglich vorangetrieben werden.
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