Keine Erwerbstätigkeit

Drogenhändler verklagt die Gesundheitskasse

Niederösterreich
14.12.2023 06:08

Finanz stuft Kokainverkauf als Erwerbstätigkeit ein. Arbeitsmarktservice und Österreichische Gesundheitskasse fordern daher Sozialleistungen zurück - der Betroffene zieht dagegen vor Gericht.

Mit einer durchaus kuriosen Klage sieht sich derzeit die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) konfrontiert. Denn eine „skurrile und ungesetzmäßige Steuerforderung des Finanzamtes“ – zumindest aus Sicht des Klägers – hat nun ein Sozialrechtsverfahren am Landesgericht Krems zur Folge.

Brisantes Detail: Der Kläger selbst ist für die Justiz kein Unbekannter. Der Mann sitzt derzeit selbst in der Justizanstalt Stein ein und verbüßt eine längere Haftstrafen wegen mehrerer Drogendelikte. Konkret geht es um Rückzahlungsforderungen an den Dealer. „Das Finanzamt stufte mich aufgrund einer Auflistung meiner zu entrichtenden Umsatz- und Einkommenssteuer für den Verkauf von Kokain und Cannabis als selbstständig erwerbstätig ein“, erklärt der Drogenhändler gegenüber der „Krone“.

(Bild: stock.adobe.com null)
(Bild: Gregor Semrad)

Die Folge: „Das Arbeitsmarktservice und die ÖGK forderten ihre Geldleistungen zurück, da ich als selbstständig Erwerbstätiger keinen Leistungsanspruch hätte.“ Das war dann zu viel für den verurteilten Kriminellen. Er beschloss kurzerhand die Seiten zu wechseln und gegen das „Unrecht“ zu kämpfen. Er klagte daraufhin die ÖGK wegen unrechtmäßiger Rückzahlungsforderungen.

Auch Finanzamt klagen
„Ich erwarte mir eine Rechtfertigung des Finanzamtes für die aufgestellte Steuerforderung und hoffe zu erfahren, wo ich den dazu nötigen Gewerbeschein beantragen kann“, so der Häftling. Außerdem beabsichtige er auch, eine Klage gegen das Finanzamt und auch den betreffenden Beamten einzubringen. Aus Sicht des Suchtgifthändlers sei keinesfalls eine Selbstständigkeit gegeben. Für ihn sei es erstaunlich, „womit sich Behörden unsinniger Weise die Zeit vertreiben, Steuergelder verschwenden und Menschen schikanieren“.

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