Gegen 150.000 Dollar

Todesschütze von Florida ist auf Kaution frei

Ausland
23.04.2012 08:31
Nach den Todesschüssen auf den schwarzen Teenager Trayvon Martin in Florida ist der Angeklagte in dem Fall, George Zimmerman (im Bild links), in der Nacht auf Montag gegen eine Kaution von 150.000 Dollar (rund 114.000 Euro) bis zum Prozessbeginn freigekommen. Zimmerman soll elektronisch überwacht werden. Er darf zudem keine Schusswaffe tragen, keinen Alkohol konsumieren und muss sich alle drei Tage bei den Behörden melden.

Zimmerman ist angeklagt, den unbewaffneten 17-jährigen Martin bei einer Patrouille niedergeschossen zu haben. Die Behörden klagten Zimmerman zunächst nicht an, nachdem er sich auf Notwehrgesetze berufen hatte. Nach einer landesweiten Welle der Empörung wurde er Anfang des Monats doch wegen Mordes mit bedingtem Vorsatz angeklagt. Der Fall trat in den USA auch eine Debatte über Rassismus los.

Internetaufruf zu Geldspenden
Wo Zimmerman bis zu dem Prozess bleiben wird, wurde vorerst nicht bekannt. Es ist ihm erlaubt, sich außerhalb Floridas aufzuhalten. Auch ob der mutmaßliche Todesschütze bei der Leistung der Kaution auf Geld zurückgreifen konnte, das ihm gespendet wurde, ist nicht bekannt. Im Internet wird dafür geworben, ihn mit Geld zu unterstützen.

Erst am Freitag hatte sich Zimmerman erstmals zu seiner Tat geäußert. Er entschuldigte sich vor Gericht, das über seine Freilassung auf Kaution zu entscheiden hatte, bei den Eltern des Teenagers. "Ich wollte sagen, es tut mir leid, dass Sie Ihren Sohn verloren haben", sagte er.

Martins Eltern "völlig am Boden zerstört"
Die Anwälte von Martins Familie bezeichneten Zimmermans Entschuldigung als eine "eigennützige Handlung von einem Mann, dem ein lebenslange Haftstrafe im Gefängnis droht". "Das war das Unaufrichtigste und Beleidigendste, das ich je gehört habe", ergänzte Rechtsanwältin Natalie Jackson. Die Eltern des 17-Jährigen waren über die Entscheidung des Gerichts, Zimmerman auf Kaution freizulassen, "völlig am Boden zerstört", so ein weiterer Rechtsvertreter der Familie.

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