Am Land ticken die Uhren anders, sagen viele. Auch die Geräuschkulisse ost oft eine andere. Krähende Hähne, muhende Kühe - was die einen als Musik in ihren Ohren oder zumindest als nicht störend empfinden, nervt andere. Ein neues Gesetz in Frankreich erschwert nun den Gang vor Gericht.
Ja, Sie haben richtig gehört! Künftig wird es für Stadtmenschen, die von krähenden Hähnen oder Gerüchen von Misthaufen auf dem Land gestört werden, schwieriger, vor Gericht dagegen vorzugehen.
Das Parlament in Paris verabschiedete am späten Montagabend ein Gesetz, das Landwirte und andere Betriebe bei deren Ausübung schützt, solange ihre Aktivitäten rechtmäßig sind.
Zu Hunderten beschäftigen Nachbarschaftsstreits um Tiergeräusche und Gerüche in Frankreich die Gerichte, auch die Justiz soll mit dem neuen Gesetz entlastet werden. Schlagzeilen machte etwa der Fall eines Milchbauerns, der Nachbarn nach Klagen über 100.000 Euro an Schadenersatz zahlen soll und möglicherweise gar seine Ställe umbauen muss. 2019 jedoch entschied ein Gericht zugunsten von Hahn „Maurice“, der nach dem Richterspruch weiterhin ungehindert krähen durfte. Ferienhausbesitzer hatten geklagt, weil sie sich von dem Krähen gestört fühlten.
Traktoren und Tiere gehören zur Landidylle
Wer neu aufs Land umzieht, kann also nicht gegen seine Nachbarn klagen, weil muhende Kühe, knatternde Traktoren oder die nächtliche Arbeit in der Bäckerei im Erdgeschoss seine Vorstellung der Landidylle stören.
Geschützt sind nun alle Aktivitäten, die Landwirte beim Zuzug neuer Nachbarn bereits legal ausübten.
Um Nachbarschaftsstreitigkeiten um Geräusche und Gerüche auf dem Land einzudämmen, hatte Frankreich 2021 bereits ein Gesetz mit dem Ziel verabschiedet, das sogenannte sensorische Erbe der französischen Landschaften zu definieren und zu schützen.
Das Umweltgesetzbuch stellt seitdem fest, dass die Geräusche und Gerüche, die Naturgebiete charakterisieren, Teil des gemeinsamen Erbes der Nation sind.
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