Ex-Freundin erwürgt

Mord in Hohentauern: 20 Jahre Haft für Kärntner

Steiermark
04.12.2023 12:35

Ein 24-jähriger Kärntner erwürgte Anfang Mai in Hohentauern seine 22-jährige Freundin. Danach baute er einen Unfall, weil er offenbar Suizid begehen wollte. Am Montag stand er in Leoben wegen Mordverdachts vor Gericht und fasste 20 Jahre Haft aus. 

Wieso? Das fragen sich nach der schrecklichen Tat viele. Der Mann gab im Zuge der Befragung zu, dass er die 22-Jährige umgebracht hat, weil sie ihn betrogen habe.

Der gelernte Rauchfangkehrer und die junge Frau hatten sich schon seit ihrer Kindheit in Kärnten gekannt. 2021 wurden sie ein Paar und er zog gemeinsam mit ihr und ihrer Familie in die Obersteiermark, wo die Familie zusammen eine Gastwirtschaft betrieb. Wenige Tage vor dem 4. Mai soll sich die 22-Jährige von ihm getrennt haben, doch da er als Koch bei der Familie arbeitete, wohnte er noch bei ihr.

Trennung, ja oder nein?
Vor Gericht bestritt der 24-Jährige, dass sie getrennt waren. Sie hätten sich wieder versöhnt, beteuerte er. Am Vorabend der Tat seien die beiden aber in einen heftigen Streit geraten. Worum es dabei ging, wisse er aber nicht mehr. Richter Armin Scheck meinte, dass ein solch „selektiver Erinnerungsverlust nicht plausibel“ sei, denn an viele andere Details könne sich der 24-Jährige mittlerweile wieder erinnern.

Der Angeklagte war nach seinem Unfall, bei dem er sehr schwere Kopfverletzungen erlitten hatte, mehrere Wochen im künstlichen Tiefschlaf. Lange war nicht klar, ob er überhaupt überleben würde. Erst nach und nach sei seine Erinnerung an die Vorfälle in der gemeinsamen Wohnung des Paares zurückgekehrt, schilderte seine Verteidigerin und versuchte so widersprüchliche Aussagen ihres Mandanten zu erklären.

Der vorsitzende Richter zweifelte daran, dass sich das Paar vor dem Tod der 22-Jährigen noch versöhnt hatte: „Sie haben Ihrer Schwester noch am 3. Mai eine WhatsApp-Nachricht geschickt, wonach es aus sei und Privates und Geschäftliches nun getrennt sei. Das hat die Auswertung Ihres Mobiltelefons ergeben.“ Der Beschuldigte blieb dabei, dass sie sich wieder vertragen hatten und somit nicht getrennt waren.

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Ich habe sie gepackt, umgedreht und von hinten einen Arm um ihren Hals gelegt.

Der Angeklagte

Mit Faust ins Gesicht
Den Hergang selbst schilderte er zunächst ruhig: „Wir waren im Wohnzimmer und es kam zum Streit und einer Rangelei.“ Sie habe ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Damit sie ihn nicht noch einmal treffen kann, habe er sie gepackt, umgedreht und von hinten einen Arm um ihren Hals gelegt. Anschließend ließ er sich mit ihr nach hinten fallen und ließ den Druck auf ihren Hals so lange nicht locker, bis sie sich nicht mehr rührte.

Danach habe er ihren Puls gefühlt: „Ich habe die Rettung nicht gerufen, weil ich wusste, dass sie tot war. Es war wie im Film. Ich habe nichts realisiert.“ Stunden später setzte er sich in das Auto der Mutter seiner Ex-Freundin und fuhr damit gegen eine Leitschiene, so Staatsanwältin Viktoria Steinecker. Sie sprach von einer „Selbstmordfahrt“. Der Beschuldigte dagegen gab an, dass er während der Fahrt auf sein Handy geschaut und daher einen Unfall gebaut habe.

Geständnis kam erst nach Besprechung
Zu Beginn der Verhandlung beharrte der Angeklagte darauf, dass die Tötung keine Absicht gewesen sei, weshalb er sich wegen des Vorwurfs des Mordes nicht schuldig bekenne. „Ich wollte einfach meine Ruhe haben.“ Nach gut einer Stunde Befragung und nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin gab der 24-Jährige dann zu, dass er sich doch auch wegen Mordes schuldig fühle. Er habe gewusst, dass ein Mensch sterben könne, wenn man ihn würgt.

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Dann habe ich mich ins Auto gesetzt und bin weggefahren, vorher habe ich sie umgebracht.

Der Angeklagte unter Tränen

Danach rückte der 24-Jährige auch mit dem Grund des Streits heraus: Seine Freundin habe ihn betrogen und deshalb sei er ausgerastet. Er blieb aber dabei, dass er sich nicht umbringen, sondern nur aus der Situation fliehen wollte. Es sei tatsächlich ein Unfall gewesen.

Am späten Nachmittag fiel dann das Urteil: Die Geschworenen befanden den Kärntner des Mordes schuldig. Er fasst eine 20-jährige Haftstrafe aus (nicht rechtskräftig). 

Polizei-Notruf: 133. Steirischen Frauenhäuser: 0316-429900. Männernotruf für Männer in Krisen- und Gewaltsituationen: 0800-246247, psychiatrischer Krisentelefon PsyNot: 0800-449933.

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