"Wenn eine Luftblase platzt, bleibt nichts übrig", stellt Staatsanwalt Wolfgang Handler zu Beginn des Prozesses um die Riesenpleite der "Eurofinanz" fest - und umreißt damit plastisch das Prozessthema.
System ist grundsätzlich legal
Das Geschäftsmodell der Firma klang vielversprechend: Spitzenverdienern - unter ihnen auch Prominente aus Wirtschaft und Kunst - sollten als Investoren gewonnen werden. Wenn sie sich an neu gegründeten Firmen (zum Beispiel aus der Internet-Branche) beteiligen, dann sollten sie ihre Investitionen auf Umwegen zurückgewinnen. Denn Verluste bei den der "Eurofinanz" angeschlossenen Firmen waren - laut Anklage - eingeplant. Dann hätten die Investoren diese abschreiben und ihre Steuerzahlungen reduzieren können. Dieses System ist durchaus legal.
Im konkreten Fall war aber, so der Staatsanwalt, alles anders. Denn abschreiben kann man die Verluste nur, wenn in die Firmen widmungsgemäß investiert wird. Das war hier angeblich nicht der Fall: Das Geld sei für wertlose Leistungen, für teures "Know-how", ausgegeben worden. Am Ende akzeptierte die Finanz die Verlustabschreibungen nicht als steuermindernd, die Investoren haben damit doppelten Schaden. Und die 37 Millionen sind weg, sagt der Staatsanwalt.
Angeklagte sehen sich allesamt nicht schuldig
Er hat 15 Personen auf die Anklagebank gebracht: Allen voran Horst T. (70) und weitere 14 Personen (Verteidigung: Harald Schuster, Elmar Kresbach, Michael Dohr, Marcus Januschke), die zum Teil jene Firmen leiteten, die die Verluste schreiben sollten. Fast keiner bekennt sich des Betruges schuldig. T.-Verteidiger Wolfgang Blaschitz sagt etwa: "Das Beteiligungsmodell war legal im Sinne der Gesetze." Verkauft hätten es andere. Richterin Christina Kuzmany hat vorerst 50 Verhandlungstage anberaumt.
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