Zweites Gutachten

Breivik nun doch für zurechnungsfähig erklärt

Ausland
10.04.2012 12:16
Der Attentäter von Oslo, Anders Behring Breivik, ist nun doch zurechnungsfähig. Zu diesem Ergebnis kamen die Psychiater Terje Törrisen und Agnar Aspaas, die dem Gericht am Dienstag ein neues Gutachten übergaben. In einem früheren Attest war dem Massenmörder noch paranoide Schizophrenie bescheinigt worden, womit ihm eine Gefängnisstrafe erspart geblieben wäre.

Anders Breivik hatte am 22. Juli 2011 auf der norwegischen Ferieninsel Utöya und in Oslo 77 Menschen getötet, vorwiegend Jugendliche. Der mittlerweile 33-jährige Rechtsextremist - der sich selbst als "politischen Aktivisten" auf einem "Kreuzzug" gegen eine multikulturelle Gesellschaft bzw. eine "muslimische Invasion" in Europa sieht - sitzt seither in Untersuchungshaft.

Opferanwälte forderten neues Attest
In einem ersten Gutachten über die Zurechnungs- bzw. Schuldfähigkeit Breiviks wurde er Ende November unter anderem für paranoid, schizophren und suizidgefährdet erklärt. Vor allem die Opferanwälte waren aber gegen dieses Attest auf die Barrikaden gegangen - unter anderem weil mehrere Augenzeugen Breivik während der Tat als berechnend und methodisch beschrieben hatten.

Das 300 Seiten starke neue Gutachten (siehe weitere Bilder) bestätigt nun die Angaben der Tatzeugen und stellt Breivik als durchaus haftfähig dar. Ihm droht im Falle einer Verurteilung wegen "vorsätzlicher Tötung" bzw. "Terrorakten" die norwegische Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis - und darüber hinaus eine weitere "Verwahrung" auf unbestimmte Zeit.

Breivik "erfreut" über zweites Gutachten
Das Gericht in Oslo muss nun entscheiden, welches der beiden Gutachten für sein Urteil ausschlaggebend ist. Ginge es nach Breivik selbst, so wäre er lieber im Gefängnis als in einer Klinik. Die Unterbringung in einer Psychiatrie wäre für ihn "schlimmer als der Tod", schrieb der 33-Jährige vergangene Woche in einem Brief an norwegische Medien. Er habe bei den Anschlägen in vollem Bewusstsein gehandelt.

"Das Ergebnis entspricht seinem Wunsch und ist ein wichtiges Beweismittel vor Gericht, um zu erreichen, dass er für gesund erklärt wird", sagte Breiviks Anwalt Geir Lippestadt nach der nunmehrigen Veröffentlichung des neuen Untersuchungsberichts. Die Verhandlung gegen seinen Mandanten beginnt am kommenden Montag.

"Gesetze rund um Schuldfähigkeit überprüfen"
Wie Gerichtspsychologe Pal Gröndahl meint, werde es für das Gericht nun eine besonders schwierige Aufgabe, die Einschätzungen der verschiedenen Experten gegeneinander abzuwägen. "Jetzt wird es noch wichtiger, das Auftreten Breiviks im Gerichtssaal zu beurteilen."

Tor Langbach, der Direktor der Justizverwaltung, meinte, dass nun generell über die Schuldfähigkeit von psychisch Kranken diskutiert werden müsse. Die Politik müsse beurteilen, ob psychisch kranke Personen weiterhin als schuldunfähig einzustufen seien. Langbach rechnet damit, dass die Regierung nach dem Prozess einen Ausschuss einsetzt, "um die Gesetze in diesem Bereich zu überprüfen".

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