Am 15. Dezember wäre die aktuelle Zulassung für den umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat in der EU ausgelaufen. Am Donnerstagvormittag gab die EU-Kommission bekannt, dass die Zulassung um zehn Jahre verlängert wird.
Allerdings werde es neue Auflagen und Einschränkungen geben, teilte die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel mit.
Darunter fallen etwa: Höchstwerte für toxikologisch relevante Verunreinigungen im Glyphosat, nicht besprühte Pufferstreifen am Feldrand und besserer Schutz von Land- und Wasserpflanzen vor sogenannter Sprühdrift bei der Ausbringung.
Zuvor hatten sich zu wenige Vertreter der EU-Staaten für den weiteren Einsatz des Mittels ausgesprochen. So wurde es für die EU-Kommission möglich, eine alleinige Entscheidung zu treffen.
Österreich sprach sich gegen Antrag aus
In der ersten Abstimmung am 13. Oktober sprachen sich Österreich, Kroatien und Luxemburg aufgrund von Parlamentsbeschlüssen gegen den Antrag aus. Sechs EU-Staaten, darunter Frankreich und Deutschland, enthielten sich.
Christoph Schäfers vom Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie im Oktober: Durch die „Beschränkung auf zehn statt der üblichen 15 Jahre“ werde „deutlich gemacht, dass es sich um eine besonders zu beobachtende Substanz“ handle.
Glyphosat wird auch als Totalherbizid bezeichnet, es lässt Pflanzen absterben. Wo Glyphosat versprüht wird, wächst kein Gras, Strauch oder Moos mehr (siehe auch Video oben). Das Mittel wird vor allem in der Landwirtschaft eingesetzt, um ein Feld frei von Unkraut zu halten, bevor Nutzpflanzen ausgesät werden.
Bei der Bewertung des Restrisikos müsse „berücksichtigt werden, dass es bis heute keine Substanz gibt, die bei vergleichbarer Wirkung weniger unerwünschte Nebenwirkungen hat“.
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