Gericht entscheidet:

Unheilbar kranke Indi darf nicht zu Hause sterben

Ausland
11.11.2023 12:25

Ein unheilbar krankes Baby darf nach einer Gerichtsentscheidung nicht zu Hause sterben. Die lebenserhaltenden Maßnahmen für das acht Monate alte Mädchen müssten in einer Klinik oder einem Hospiz beendet werden, urteilte das Berufungsgericht in London.

Das Kind ist an einer sogenannten Mitochondriopathie erkrankt, einer genetischen Erkrankung, die das Nerven- und Muskelsystem betrifft und dem Körper Energie aussaugt.

Ärzte gegen schmerzhafte Behandlung
Zuvor hatte ein Gericht bereits gegen den Willen der Eltern geurteilt, dass die kleine Indi nicht weiter mit lebenserhaltenden Maßnahmen versorgt werden müsse. Nach Auskunft der Ärzte in Nottingham ist die Behandlung zwecklos sowie für das Kind schmerzhaft.

Auch ein Antrag, die kleine Indi zur weiteren Behandlung nach Italien zu bringen, wurde abgelehnt. Die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni wollte dem Kind sogar die italienische Staatsbürgerschaft verleihen.

Auch in Straßburg gescheitert
Vor dem Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg scheiterten die Eltern ebenfalls.

Richter Rupert Jackson sagte, das im Februar geborene Mädchen sei bereits seit Anfang September von lebenserhaltenden Maßnahmen abhängig. Die Behandlung verursache Indi jeden Tag „erhebliche Schmerzen“. Sie zeige keine Interaktion mit ihrer Umwelt.

Der Fall erinnert an ähnliche Auseinandersetzungen um unheilbar kranke Kinder.

Vor allem die juristische Debatte um den zwölfjährigen Archie hatte für Aufsehen gesorgt, der sich bei einem häuslichen Unfall schwere Hirnverletzungen zugezogen hatte. Bei dem danach hirntoten Buben wurden im August 2022 die Geräte abgestellt, nachdem das Oberste Gericht gegen den Willen der Eltern so entschieden hatte.

Finanzieller Druck, Maschinen abzustellen
Was im besten Sinne des Patienten ist, entscheiden in Großbritannien oft Richter auf Empfehlung von Medizinern.

Der finanziell stark unter Druck stehende Gesundheitsdienst NHS neigt dazu, lebenserhaltende Maßnahmen eher früh zu entziehen.

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