Im Abstauben von Geldern war der Angeklagte fleißig, im Zurückzahlen nicht. Dafür musste er sich nun vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Am Ende wurde ihm noch eine „letzte Chance“ gewährt.
„Ja, wissen Sie, ich hätte das Geld schon zurückbezahlt, aber ich musste meine Familie in der Türkei und meine Kinder unterstützen“, begründet der 53-jährige Paketzusteller seine mangelnde Zahlungsmoral gegenüber dem kulanten Arbeitgeber. Der hatte ihm zwei Jahre Zeit gegeben, das gestohlene Geld in Höhe von 7650 Euro zurückzuzahlen. Geschafft hat er nicht einmal die Hälfte, weshalb er nun wieder vor Gericht sitzt.
Gelder von Nachnahmesendungen
Es geht um mehrere Taten aus dem Jahr 2020. Damals ist der Mann schon knapp bei Kasse. Um sich ein Zubrot zu verschaffen, beginnt er damit, Gelder von Nachnahmesendungen abzuzwacken. Knapp sechs Wochen geht die Sache gut. Doch dann, Ende August, wird der untreue Mitarbeiter aufgrund des Codes seines Paketscanners überführt.
Man einigt sich auf Rückzahlung des Betrages an die Firma binnen zwei Jahre. Doch bereits wenige Monate später musste der Mann dann doch bei Gericht antreten, weil er die Vereinbarung nicht eingehalten hatte. Ein neuerlicher Aufschub bis Ende September wurde daraufhin gewährt - erfolglos, wie sich nun herausstellt.
Richterin Lisa Pfeifer ist fast ein bisschen ratlos: „Was sollen wir bloß mit Ihnen tun?“ Dennoch bekommt der Säumige noch einmal ein halbes Jahr Zeit, um seine Schulden zu begleichen: „Aber dann ist endgültig Schluss!“
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.