Der Haupttäter, dem die Beteiligung an 57 Fahrten vorgeworfen wird, wurde zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt. Ein Mitangeklagter erhielt 21 Monate Freiheitsstrafe, davon sieben Monate unbedingt, drei weitere Männer je 18 Monate Haft, davon sechs unbedingt. Die beschuldigte Frau wurde zu einer bedingten Strafe im Ausmaß von einem Jahr verurteilt. Die Somalis nahmen die Urteile teilweise an, der Staatsanwalt erbat sich Bedenkzeit.
Richter: "Millionen wurden nicht verdient"
Die Verurteilung gründe auf den lückenlosen Ergebnissen der Telefonüberwachung, erklärte Richter Franz Furtner. Es sei eindeutig, dass die angeklagten Fakten auch begangen wurden und die Beschuldigten zusammengearbeitet hatten. Es sei ihnen auch klar gewesen, dass die Schleppungen gegen Geld durchgeführt wurden und eine Vielzahl von Menschen daran beteiligt gewesen war.
Dennoch: "Millionen wurden dadurch von den hier sitzenden Angeklagten nicht verdient, auch keine Hundertausende", so Furtner. Die Beschuldigten seien großteils Asylwerber, die sich mit dem verdienten Geld "durchgeschlagen" hätten. Die Haupteinnahmen hätten sicher Täter in Schweden oder Griechenland lukriert.
Urteil "im untersten Bereich des Strafrahmens"
Weil sich die Somalier reumütig geständig gezeigt hätten und sie auch an keiner direkt grenzüberschreitenden Einschleppung beteiligt gewesen waren, sondern nur Unterkünfte zur Verfügung gestellt, Reisedokumente besorgt und Leute zum Flughafen oder Bahnhof gebracht hatten, sei das Urteil "im untersten Bereich des Strafrahmens" (ein bis zehn Jahre, Anm.) angesiedelt, so der Richter. Die Strafen wurden auch teilweise bedingt erlassen.
Bei den Plädoyers hatten sämtliche Verteidiger betont, dass ihre Mandanten nur "kleine Rädchen" in einem größeren Netzwerk seien. Unter den Somalis fern ihrer Heimat würden solche Tätigkeiten eher als Hilfeleistung gesehen. Dazu käme, dass keiner der Beschuldigten einen größeren Vorteil aus den Schleppungen gezogen habe. "Schauen Sie sich die hier sitzenden Angeklagten an. Wo ist das große Vermögen? Hier nicht", stellte etwa ein Anwalt fest. Alle Verdächtigen hätten mehr nach dem Prinzip "Ich helfe ein bisschen und krieg ein bisschen was dafür" agiert.
Österreicher muss sich gesondert verantworten
Mitangeklagt war ursprünglich auch ein Österreicher. Weil er den Tatvorsatz bestritt, wurde das Verfahren gegen ihn ausgelagert. Er muss sich nun gesondert verantworten. Er habe gedacht, er würde für eine Menschenrechtsorganisation arbeiten, so der Angeklagte am Montag. Es sei ein Freundschaftsdienst gewesen, er habe auch kein Geld bekommen. Er habe lediglich einige Male Leute zum Westbahnhof und zum Flughafen gebracht. "Das ist doch nicht strafbar", gab er sich verwundert. "Doch", entgegnete der Richter.
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