Drei Mal soll sich der heute 19-jährige Oberländer an seiner schlafenden Freundin vergangen haben. Der Prozess am Landesgericht Feldkirch endete am Donnerstag mit einem Freispruch.
Vor einem Monat hat er seinen Lehrabschluss gemacht. Jetzt sitzt er auf der Anklagebank und muss sich für eine Straftat verantworten, die er seinen Angaben zufolge nie begangen hat - sexueller Missbrauch einer wehrlosen Person. In dem Fall die schlafende Freundin. Die Übergriffe sollen sich zwischen 2021 und 2022 im Schlafzimmer des Angeklagten abgespielt haben, behauptet das Opfer. Das erstattet allerdings erst ein Jahr nach Beziehungsende Anzeige.
Das kommt in vielen Missbrauchsfällen vor. Die Besonderheit ist, dass das mehrmals einvernommene Opfer immer wieder neue Versionen aufgetischt hat. Weshalb Staatsanwalt Manfred Melchhammer im Prozess die berechtigte Frage stellt: „Weshalb geht das Opfer immer wieder zu ihm, wenn er das tut?“
„Merkwürdiges Verhalten“
Zum Fall: Als sich die Teenager kennenlernen ist er 16, sie 14 Jahre alt. Mit Erlaubnis der Eltern übernachtet das Mädchen ab dem 15. Lebensjahr fast jedes Wochenende bei dem Oberländer. Man sammelt erste sexuelle Erfahrungen. Es wird vereinbart, dass das Mädchen bei jeder Berührung, die es nicht möchte, „Stopp“ sagen darf. Woran sich der damals 16-Jährige auch hält. Nun behauptet die Freundin allerdings, dass er sie sexuell missbraucht habe, während sie schlief. In einer anderen Einvernahme gibt sie an, sich nur schlafend gestellt zu haben, weil sie sie sich nicht traute, etwas dagegen zu unternehmen.
Freispruch im Zweifel
„Ein weiteres merkwürdiges Verhalten des mutmaßlichen Opfers: Statt ihn zur Rede zu stellen, schweigt es und führt die Beziehung fort. Die Freundin schickt Liebesbekundungen per WhatsApp und schreibt gleichzeitig, dass es ihr leid tut“, führt die Anwältin des Beschuldigten ins Treffen. Der Schöffensenat glaubt am Ende dem Burschen und fällt einen Freispruch. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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