Schock für ein Kärntner Paar nach einem Urlaub im eigenen Bundesland: Fünf Monate nach dem Aufenthalt flatterte eine Besitzstörungsklage ins Haus, weil die beiden ihr Auto beim Skiausladen auf einem privaten Grundstück angehalten hatten. Die Kosten dafür sind horrend - und die Justiz schaut bei solchen Abzockmanövern zu.
Eigentlich hat der Oberste Gerichtshof der Abzocke mit Besitzstörungsklagen gegen Kurzparker auf Privatgrundstücken schon eine Absage erteilt. Es gilt, Eigentum zu schützen, und natürlich darf niemand einfach auf einem fremden Grundstück parken - doch wurden von den Höchstrichtern Forderungen von mehreren Hundert Euro in solchen Fällen als völlig überzogen abgewiesen. Allerdings wird jede Klage einzeln beurteilt, es gibt keine einheitliche Rechtssprechung. Und das nutzen einige schamlos aus.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.