"Ausstand illegal"

Gericht versetzt Streik an Frankfurts Airport Todesstoß

Ausland
29.02.2012 14:39
Das Arbeitsgericht Frankfurt hat den Streik der Vorfeld-Beschäftigten am Frankfurter Flughafen verboten. Der seit knapp zwei Wochen andauernde Ausstand sei illegal, erklärte das Gericht am Mittwoch. Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) habe mit der Arbeitsniederlegung die Friedenspflicht verletzt. Flughafen-Betreiber Fraport und die Lufthansa hatten zuvor gegen den Streik geklagt, der den Airport teilweise massiv beeinträchtigt hatte.

Die GdF kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Das hat allerdings keine aufschiebende Wirkung. Die rund 200 Vorfeld-Beschäftigen müssen nun also sofort wieder zur Arbeit. Ursprünglich wollten sie noch bis Donnerstagmorgen um 5 Uhr ihre Tätigkeit ruhen lassen.

Der Arbeitsausstand hatte den Flugverkehr an dem nach Starts und Landungen zweitgrößten Flughafen Europas gehörig aus dem Takt gebracht. Im Schnitt fiel etwa jeder siebente der täglich bis zu 1.300 Flüge aus. Am Mittwoch wurden wegen des von der GdF zusätzlich angedrohten Streiks der Fluglotsen im Tower insgesamt 235 Verbindungen annulliert. Für diesen ursprünglich am Mittwochmorgen geplanten Streik hatte das Gericht bereits am Vorabend ein Verbot ausgesprochen.

Geplanter Solidarstreik brachte Fass zum Überlaufen
Fraport und Lufthansa hatten sich lange zurückgehalten und eine Klage gegen den Streik der Vorfeld-Beschäftigten vermieden. Als die Gewerkschaft GdF jedoch am Montag auch die Fluglotsen im Tower des Großflughafens zu einem Solidaritätsstreik aufrief, reichten die Unternehmen Klagen gegen beide Streiks ein.

Die GdF will für die Vorfeld-Beschäftigten in Frankfurt kräftige Lohnerhöhungen durchsetzen. Fraport lehnt die Forderungen als überzogen ab, da sie auf Zuwächse um bis zu 70 Prozent hinausliefen. Der Tarifkonflikt schwelt seit Monaten. Einen Kompromissvorschlag des als Schlichter berufenen früheren Ersten Hamburger Bürgermeisters Ole von Beust hatte Fraport abgelehnt

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