Kein Urteil gab es am Donnerstag am Landesgericht in Feldkirch. Ein gerichtsmedizinisches Gutachten soll Auskunft darüber geben, ob K.o.-Tropfen im Spiel waren. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Angeklagten bis zu zehn Jahren hinter Gittern.
Sowohl Opfer als auch Angeklagter waren Bewohner des Kaplan Bonetti Hauses in Dornbirn. Die Bekanntschaft soll lose gewesen sein. Man kannte sich halt und verbrachte etwas Zeit miteinander, quatschte und rauchte gelegentlich einen Joint. Zumindest behauptet das der Beschuldigte vor Gericht.
Dass er die Frau Ende Jänner in seinem Zimmer sexuell missbraucht haben soll, streitet der Mann ab. „Die Sache war einvernehmlich. Außerdem kam es gar nicht zum eigentlichen Akt, weil sie sich erbrechen musste.“ Entsprechend bekennt er sich nicht schuldig.
Zum Sachverhalt: Der Angeklagte und das spätere Opfer treffen sich am Abend in der Teeküche des Hauses. Sie trinkt Bier und Schnaps, er gar nichts. Als die Teeküche um 22 Uhr schließt, gehen zwar beide auf ihre Zimmer. Da die Nacht aber noch jung ist und die Frau nicht müde, stattet sie dem Bekannten doch noch einen Besuch in dessen Zimmer ab.
Schwindel und Übelkeit
Man raucht einen Joint und redet - auch über Gelegenheitssex - den die Tabledancerin jedoch ablehnt. Als es der Frau kurz darauf gesundheitlich plötzlich schlecht geht und sie über Schwindel und Übelkeit klagt und auf dem Boden kauert, nutzt der Beschuldigte die Gelegenheit aus und vergewaltigt das beeinträchtige Opfer. Erst als die Gepeinigte erbricht, lässt der Mann von ihr ab.
Im Krankenhaus wird im Blut des Opfers schließlich Liquid Ecstasy nachgewiesen. Ein gerichtsmedizinisches Gutachten soll nun Aufschluss darüber geben, ob es sich um K.o.-Tropfen gehandelt hat und ob das Opfer wehrlos gewesen ist. Der Prozess wurde vertagt.
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