Fünf Monate bedingt

“Private” Rotlicht-Kontrollen: Polizist verurteilt

Österreich
20.02.2012 14:23
Zu fünf Monaten bedingter Haft sowie 3.600 Euro Geldstrafe ist am Montag in Eisenstadt ein 49-jähriger Polizist verurteilt worden, nachdem er des Amtsmissbrauchs und der geschlechtlichen Nötigung von Prostituierten für schuldig erachtet worden war. Das Urteil des Schöffensenats ist allerdings noch nicht rechtskräftig - denn der Ermittler legte über seinen Anwalt Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Beamten mit 29-jähriger Polizei-Laufbahn vorgeworfen, abseits der offiziellen Überprüfungen von Lokalen der Rotlicht-Szene auch privat Bars besucht und im Alleingang "Kontrollen" durchgeführt zu haben. Dabei soll er eine Prostituierte im Intimbereich berührt haben. Bei "Mängeln" - wenn etwa auf der Kontrollkarte der Nachweis der erforderlichen regelmäßigen Untersuchungen fehlte - habe der Ermittler von einigen Frauen 50 Euro verlangt. Falls sie das Geld nicht hatten, soll er angeboten haben, auf die Einhebung der "Sicherheitsleistung" zu verzichten, wenn er sie dafür "begrapschen" könne.

Vorgesetzter verteidigt Beamten
Der Beamte wies die Vorwürfe zurück und erklärte, er sei nie alleine in einem Etablissement gewesen. Der 49-Jährige vermutete hinter der Anzeige gegen ihn, die zu den Ermittlungen geführt hatte, den Zorn von Lokalbetreibern in der Rotlicht-Szene, weil er streng kontrolliert habe. Mit manchen Betreibern habe es sehr wohl Probleme gegeben. Ein Vorgesetzter beschrieb den Ermittler als korrekten Beamten, der durch sein bisweilen schroffes Einschreiten besonders für einen Lokalbesitzer ein "rotes Tuch" gewesen sei. "Der Kollege hat den Dienst immer vollkommen korrekt und gesetzeskonform durchgeführt", erklärte der Polizeioffizier.

Zwei Betreiber von Bars beklagten sich im Zeugenstand über häufige Polizeikontrollen, nachdem der Fall bekannt geworden war. Eine Prostituierte schilderte, der Angeklagte habe sie einmal begrapscht. Der Ermittler habe mit den Frauen seine "Spielchen" gemacht: "Entweder zahlen wir die Strafe, oder wir befriedigen ihn mit dem Mund oder sonst irgendwie."

Pro und Kontra prallten aufeinander
Am Montag, dem bereits dritten Verhandlungstag in der Causa, prallten Pro und Kontra überhaupt zum wiederholten Mal aufeinander: Ein früherer Kellner in einer Bar erzählte, der Polizist sei "ab und zu" auch alleine ins Lokal gekommen. Er habe die Frauen kontrolliert und sei ihnen bis in die Aufenthaltsräume nachgegangen. "Zwei Damen sind zu mir gekommen und haben gesagt: Der belästigt uns", schilderte er bei seiner per Videokonferenz durchgeführten Einvernahme.

Der Ermittler präsentierte seinerseits dem Gericht ein Alibi für den 8. Mai 2009, jenen Tag, an dem es laut einer der Zeuginnen zu einem der angeklagten Vorfälle gekommen sein soll. Er sei damals von 18 Uhr bis zwei, halb drei Uhr in der Früh bei einer Geburtstagsfeier gewesen. Seine Lebensgefährtin, die ihn begleitet hatte, bestätigte die Aussage des Beamten ebenso wie ein befreundetes Paar.

Gericht: "Übergriffe in einer größeren Anzahl von Fällen"
Während der Staatsanwalt eine angemessene Bestrafung forderte, verwies der Verteidiger in seinem Schlussplädoyer auf zahlreiche widersprüchliche Aussagen der Belastungszeugen und plädierte für einen Freispruch im Zweifel.

Der Schöffensenat fällte allerdings einen Schuldspruch: In Summe gesehen, habe der Senat "den hundertprozentigen Eindruck gewonnen, dass es Übergriffe in einer größeren Anzahl von Fällen gegeben hat", erklärte der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung. Es gebe insgesamt sechs belastende Aussagen. Eine der Zeuginnen habe sich bereits "vom Milieu entfernt", es sei ihr sehr unangenehm gewesen, aussagen zu müssen. Zudem sei ihre Schilderung "außerordentlich glaubwürdig" gewesen.

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