Ein vorbildliches Projekt der Bildungsdirektion OÖ startet nun: Als Prävention gegen Hass im Netz sollen Rechtsanwälte in die Schulen kommen und Jugendliche über strafrechtliche Konsequenzen ihres Online-Verhaltens aufklären. Denn oftmals geraten die Teenager durch fehlendes Unrechtsbewusstsein in die Bredouille.
Kopfschütteln, Lachen über den Blödsinn, den man gerade auf WhatsApp zugeschickt bekommen hat und dann weiterleiten – eine Handlungsweise, die nicht nur bei Jugendlichen zum Alltag gehört. Und doch – wenn der Inhalt strafbar ist – wie zum Beispiel bei NS-Symbolen - rasch zu einem unerwünschten Rendez-Vous mit der Polizei führen kann.
Nach Wiener Vorbild
LH-Vize Christine Haberlander, Bildungsdirektor Alfred Klampfer und Franz Mittendorfer, Präsident der OÖ Rechtsanwaltskammer, präsentierten am Freitag die Initiative „Prävention gegen Hass im Netz: die Rechtsanwaltschaft klärt auf!“ nach Wiener Vorbild.
Die Nutzung sozialer Netzwerke ist unter Jugendlichen weit verbreitet. 86 Prozent nutzen WhatsApp. Instagram ist vor allem bei 15- bis 18-Jährigen (78 Prozent) beliebt. 31 Prozent der Nutzer von YouTube und TikTok verbringen täglich zwischen ein und drei Stunden auf diesen Plattformen. Rund ein Drittel der Jugendlichen hält diese Aktivitäten vor den Eltern geheim.
Rechtsanwälte sollen ab Herbst kostenlos landesweit in der 7. bis 9. Schulstufe die Jugendlichen über die Grundbegriffe des Strafrechts, das Jugendstrafrecht, Strafrecht und Social Media, das Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz und Delikte in diesem Zusammenhang – wie zum Beispiel Cybermobbing – aufklären.
Wir Anwälte stellen immer wieder fest, dass es bei jugendlichen Straftaten nicht um kriminelle Energie geht, sondern sehr oft um fehlendes Bewusstsein, was erlaubt ist und was nicht. Gerade Jugendliche glauben oft, nur, weil’s die anderen auch machen, ist etwas erlaubt. Darum ist es so wichtig, gründlich zu informieren. Für uns Anwälte ist es ja auch frustrierend immer nur in der Schadensbegrenzung tätig zu sein.
Franz Mittendorfer, Präsident der OÖ. Rechtsanwaltskammer
Mittendorfer betont auch, dass die zivilrechtliche Komponente oft unterschätzt werde. Hohe Schadensersatzansprüche wären meist ein größerer „Rucksack“ für jugendliche Delinquenten als eine bedingte Haftstrafe. In Oberösterreich sind rund 700 Rechtsanwälte tätig. Mittendorfer geht davon aus, dass die Besetzung der Stunden kein Problem sein wird. Schulen können sich per mail an pernsteiner @ooerak.or.at, Betreff „Projekt Prävention gegen Hass im Netz“, anmelden
Für uns ist klar: Wir wollen ein Internet, das uns vernetzt. Keines, dass unsere Schülerinnen und Schüler verletzt.

Bildungslandesrätin LH-Vize Christine Haberlander
Bild: Alexander Schwarzl
Die Grüne Jugendsprecherin, LAbg. Anne-Sophie Bauer, weist daraufhin, dass dieses Projekt eine grüne Idee sei.










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