Prozess in St. Pölten

“Kettenphantom” fasst Höchststrafe von 20 Jahren aus

Österreich
02.02.2012 16:17
Zu 20 Jahren Haft ist das sogenannte Kettenphantom, ein 55-jähriger Montenegriner, am Donnerstag am St. Pöltener Landesgericht wegen erpresserischer Entführung, schweren Raubes, Freiheitsentziehung, gewerbsmäßigen Einbruchs und räuberischen Diebstahls verurteilt worden. Nach der Verbüßung seiner Strafe ist eine Einweisung in eine Anstalt für gefährliche Rückfallstäter für weitere zehn Jahre vorgesehen. Der Mann kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Der 55-Jährige soll im Mai 2009 zunächst eine Frau in Pöchlarn im Bezirk Melk in ihrem Haus überfallen und nach mehreren Stunden in der Sauna angekettet zurückgelassen haben. In St. Andrä-Wördern im Bezirk Tulln soll er im darauffolgenden September in Richtung eines ihn verfolgenden Hausbesitzers geschossen und bedroht haben. Im Oktober habe er dann laut Anklage in Stetteldorf am Wagram im Bezirk Korneuburg ein Paar in dessen Haus überfallen, die Frau gefesselt in der Dusche zurückgelassen und den Mann als Geisel mitgenommen, bevor er ihn an einen Hochstand angekettet zurückließ (mehr zu den einzelnen Überfällen in der Story vom ersten Prozesstag in der Infobox).

Gutachterin: "Hohe Rückfallwahrscheinlichkeit"
Psychologin Adelheid Kastner, die den Angeklagten untersucht hatte, bezeichnete ihn als einen "Berufskriminellen", der in seinem Leben nichts anderes gelernt habe und eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit aufweise. Grundsätzlich stamme der 55-Jährige aus einem nicht kriminellen Umfeld und habe gelernt, wie sich "ein anständiger Mensch" verhalte. Er nehme sich selbst auch als einen solchen wahr, der nur "umständehalber" zu Straftaten gezwungen werde, erklärte sie. Um sein Gewissen zu beruhigen, rede er daher die Grausamkeit und Brutalität seiner Taten vor sich selbst und anderen schön.

Weitere Psychiater bescheinigten den Opfern posttraumatische Belastungsstörungen und Dauerfolgen. Sie hatten bereits am Mittwoch als Zeugen ausgesagt und - sichtlich immer noch geschockt und teilweise weinend - von ihren Todesängsten während der Überfälle erzählt. "Ich hab' nicht gedacht, dass ich das Ganze überhaupt überleben werde", meinte etwa die Frau aus Pöchlarn.

Ein Milderungsgrund, mehrere Erschwerungsgründe
Mildernd habe sich lediglich ausgewirkt, dass es bei einem Einbruch in St. Andrä-Wördern beim Versuch geblieben war, erklärte Richterin Andrea Humer. Während es also nur einen einzigen Milderungsgrund gab, hätten sich mehrere Faktoren - wie das Zusammentreffen verschiedener Vergehen und die Tatwiederholungen - erschwerend ausgewirkt. Für die Höchststrafe habe u.a. gesprochen, dass der Mann bereits in der Schweiz wegen ähnlicher Delikte verurteilt wurde und dass keine der langjährigen Freiheitsstrafen - im Ausmaß von insgesamt 41 Jahren - "zum Einsehen der Unrechtmäßigkeit Ihrer Taten geführt hat", sagte Humer zu dem 55-Jährigen. Dieser kündigte umgehend Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.

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