Exakt 16.781,01 Euro in bar soll eine Verkäuferin (40) aus der Kasse eines Bekleidungsgeschäftes in Innsbruck genommen haben. Wie und ob es dazu kam, blieb am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck aber unklar.
Der Vorwurf lautet, dass die Rumänin Bankomat- oder Barzahlungen tätigen ließ, die bereits gescannten Produkte wieder aus der Kasse löschte und sich an der Kasse bediente - insgesamt 16.700 Euro. Die selbstbewusst auftretende Frau bekannte sich nicht schuldig: „Mein ehemaliger Arbeitgeber will mir die Sache nach der Kündigung umhängen.“
„Gar nicht möglich“
Ein solcher Trick sei auch schlicht nicht möglich, argumentierte die Angeklagte. „Zum Stornieren von Artikeln brauche ich den Kassenbeleg und die Ware“, erklärt sie. Die schlichte „Löschung“ von Produkten noch vor Abschluss der Zahlung wollte sie nicht kennen. Arbeitskolleginnen im Zeugenstand räumten eine solche Möglichkeit ein – ohne die Angeklagte konkret zu belasten.
Im Raum stand auch die Frage, ob die Rumänin stets mit ihrem eigenen Kassa-Zugangscode kassierte. Denn im Stress werde teils auch mit dem Code der Kollegin kassiert, hieß es.
Weitere Zeugen müssen gehört werden, daher vertagt.
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