Gutachter deckt auf:

17-Jährige starb “gewaltsam” in Therapie-Koma

Oberösterreich
23.12.2011 08:21
Dieses Mädchen findet auch im Tod keine Ruhe: Nachdem eine 17-jährige Oberösterreicherin - wie berichtet - im Linzer Wagner-Jauregg-Spital im künstlichen Koma verstorben war, spricht die Salzburger Gerichtsmedizin nun von einem "gewaltsamen Tod". Es bestehe der Verdacht der fahrlässigen Tötung. In einem weiteren Attest ist hingegen von "schicksalhaftem Ableben" die Rede.

Das neue Gutachten war von der Linzer Staatsanwaltschaft schon erwartet worden. Die Todesursache demnach: "Globale Sauerstoffmangel-bedingte Hirnschädigung in Kombination mit einer ausgedehnten Leberzellschädigung infolge einer massiven Methohexital-Überdosierung." Zwei involvierte Ärzte sollen im Jänner von der Staatsanwaltschaft dazu befragt werden.

Bekanntlich (siehe Infobox) war die psychisch kranke 17-Jährige - es handelt sich um jenes Mädchen, das seine Großeltern sowie einen ehemaligen Richter sexueller Übergriffe beschuldigt hatte - nach einem Suizidversuch im Therapie-Koma verstorben. "Schicksalhaft", sagt dazu der Sachverständige des Spitalsbetreibers gespag. "Es sind weitere Gutachten in den Fächern Anästhesie, Intensivmedizin und Jugendpsychiatrie nötig", so gespag-Sprecherin Jutta Oberweger. Bislang gibt es keine dienstrechtlichen Schritte in der Klinik.

Missbrauchsermittlungen eingestellt, tödliche "Schlafkur"
Der Fall der jungen Frau sorgt seit September 2010 für Schlagzeilen. Erst durch die Vorwürfe gegen die Grazer Großeltern sowie den ehemaligen Richter, sie hätten das Mädchen bei seinen Graz-Besuchen immer wieder sexuell missbraucht. Die 17-Jährige hatte sich aber in Widersprüche verstrickt, auch Gutachten enlasteten die Verdächtigen, die Ermittlungen wurden eingestellt. Die Eltern kämpfen seitdem gegen die Einstellung des Verfahrens - es habe durchaus Hinweise auf eine "schwere emotionale Traumatisierung" gegeben.

Später war es die tödliche "Schlafkur" in der Klinik, die die junge Frau erneut in den Mittelpunkt der Öffentlichkeit rückte. Mit dem "gewaltsamen Tod" hebt der Gerichtsgutachter den Fall nun auf die nächste Ebene.

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