Nach Rückstand
Der Gutachter geht davon aus, dass der Mann (im Bild links neben seinem Anwalt Rudolf Mayer) aufgrund der Schussposition, der Entfernung und der Art der Waffe absichtlich danebengeschossen haben muss. Vor allem auch deswegen, weil der Wiener als geübter Schütze gilt.
Wie das Strafverfahren weitergeht, bleibt vorerst abzuwarten. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Mordversuch anklagt, bleibt das Delikt der gefährlichen Drohung bestehen: Auf dieses stehen immer noch bis zu drei Jahre Haft.
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